Die Ausgangsbeschränkungen für nicht immunisierte Personen treten am 29. Januar außer Kraft. (Symbolfoto) Foto: Anspach/dpa

Die nächtliche Ausgangssperre für nicht-immunisierte Bürger im Zollernalbkreis entfällt ab Samstag, 29 Januar. Das gibt das Landratsamt in einer Mitteilung bekannt.

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Zollernalbkreis - Seit dem 16. Januar galt im Landkreis eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr für nicht-immunisierte Personen.

Mit der seit Freitag gültigen, neuen Corona-Verordnung des Landes ändert sich das: Die Regel in der Alarmstufe II wurde angepasst und der maßgebliche Inzidenzwert wurde auf 1500 erhöht.

Damit greifen die Ausgangsbeschränkungen erst, wenn in einem Kreis die Inzidenz von 1500 überschritten wird. Im Zollernalbkreis wurde die Sieben-Tage-Inzidenz von 1500 seit fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten. Demnach treten die Regelungen ab Samstag, 29. Januar, außer Kraft. Dann gelten keine nächtlichen Ausgangsbeschränkunen mehr für nicht immunisierte Personen.