Wespen gehören bei den meisten Menschen nicht zu den Lieblingstieren. Dennoch stehen auch sie unter Schutz. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Wer den schwarz-gelb gestreiften Insekten oder deren Nestern Schaden zufügt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Doch was tun, wenn ein Wespennest an Haus oder Gartenhütte hängt? Das Landratsamt klärt auf.

Ab August, das lehrt die Erfahrung, scheinen Wespen meist – gelinde gesagt – anhänglicher zu werden. Umso problematischer, wenn die Tiere womöglich noch in der Nähe von Haus und Hof ein Nest gebaut haben.

 

Da ist guter Rat teuer. Nicht zuletzt, weil in Sachen Wespen wilde Gerüchte kursieren – von vermeintlicher Aggressivität bis zu drakonischen Strafen, wenn den Insekten zu Leibe gerückt wird.

Wir haben beim Landratsamt Calw nachgefragt.

Sind Wespen im Spätsommer aggressiver?

Nein. Diese Frage beantwortete unter anderem der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) bereits vor einiger Zeit in einem Faktencheck.

Der Eindruck, Wespen seien im Spätsommer aggressiver, habe vielmehr mit ihrer veränderten Nahrungssuche zu tun.

Solange die Tiere ihre Larven aufziehen, sammeln Wespen demnach insbesondere Proteine in Form von Fleisch, das sie dann wiederum an die Larven im Nest verfüttern.

Jene Larven produzieren im Gegenzug Zuckersaft, von dem sich die Wespen ernähren. Etwa im August ist es damit aber vorbei, weil die Larven schlüpfen.

Die Tiere müssen folglich alternative Nahrung finden – etwa in Form von Fruchtsaft oder Limonade. Da diese Alternative am ehesten am Tisch der Menschen zu finden ist, tauchen sie dort verstärkt auf. Und wirken dadurch „aggressiver“.

Wie sollte man sich in der Nähe eines Wespennestes verhalten?

„Da alle genannten Wespenarten zu den staatenbildenden Insekten gehören und die Brut das Überleben der Art sichert, herrscht in der Nähe des Nestes im Allgemeinen eine erhöhte Verteidigungsbereitschaft“, erklärt Valerie Nußbaum, Pressesprecherin des Calwer Landratsamtes, nach Rücksprache mit der Abteilung Landwirtschaft und Naturschutz.

Grundsätzlich gelte es, sich in der Nähe von Wespennestern ruhig zu verhalten. „Damit keine Verteidigungsreaktion der Tiere ausgelöst wird, sollte man einige Verhaltensregeln beachten. Dazu gehören: Ruhe bewahren, Erschütterungen des Nestes vermeiden, nicht am Flugloch oder Nest hantieren, nicht nach den Tieren schlagen oder sie anpusten sowie die Flugbahn nicht verstellen“, zählt die Sprecherin auf.

Darf ein Nest eigenmächtig entfernt werden?

Meistens nicht. Das hängt jedoch auch davon ab, welche Tiere das Nest tatsächlich gebaut haben. „Es gibt eine sehr große Zahl weiterer, sehr nützlicher Insekten, die mit den staatenbildenden Bienen und Wespen verwechselt werden können und die völlig harmlos sind“, gibt Nußbaum zu bedenken.

Nester von Hornissen, Bienen und Hummeln dürften beispielsweise aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht eigenmächtig entfernt werden. Sie seien zudem in der Regel auch keine Gefahr für den Menschen.

Da die verschiedenen Insekten-Arten von Laien nicht unbedingt zweifelsfrei unterschieden werden können, sollte insofern schon deshalb kein Nest ohne fachliche Beratung entfernt werden. Allgemeinen Schutz genießen abgesehen davon aber auch alle Wespen.

Wie sind Wespen per Gesetz geschützt?

Hier muss zunächst zwischen besonderem und allgemeinem Schutz unterschieden werden. Unter allgemeinem Schutz, so die Sprecherin des Landratsamtes, stehen grundsätzlich alle wildlebenden Tiere und Pflanzen nach Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes.

„Demnach ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Es ist ferner verboten, die Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören“, erläutert Nußbaum.

Hinzukommen könne zudem ein besonderer Schutz für Arten, die selten sind, oder nur in bestimmten Lebensräumen vorkommen.

In Rollläden oder in Öffnungen an Häusern seien es aber meist die Gemeine Wespe, die Deutsche Wespe oder die Mittlere Wespe, die nicht unter besonderem, sondern lediglich unter allgemeinem Schutz stehen. Generell müsse stets der Einzelfall betrachtet werden.

Sicher ist: „Das Töten von Wespen und die Entfernung eines Nestes ist bei besonders geschützten Arten nur mit einer offiziellen Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde erlaubt“, berichtet die Sprecherin.

Können Nester umgesiedelt werden?

„Ob eine Umsiedlung von einem Wespennest in Frage kommt, muss durch einen Fachmann geklärt werden“, sagt. „Bei Problemen können Schädlingsbekämpfer, Imker (können beraten, jedoch selbst nicht die Nester entfernen, da hierzu eine entsprechende Ausbildung erforderlich ist), die örtliche Feuerwehr (nur wenn akute Gefahr droht) oder die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Hilfe anbieten oder beraten.“

Was kostet es, ein Wespennest umsiedeln zu lassen?

Ein professioneller Kammerjäger verlange in der Regel 150 bis 200 Euro, um ein Wespennest zu entfernen, erklärt die Sprecherin – sofern das Nest direkt zugänglich sei. Sei letzteres nicht der Fall, könnten die Kosten höher ausfallen.

Welche Strafen drohen, wenn Privatleute eigenmächtig ein Nest entfernen oder Wespen vergiften?

Verstöße gegen den rechtlichen Schutz der Tiere, so Nußbaum, „stellen mindestens eine Ordnungswidrigkeit, wenn nicht einen Straftatbestand dar“. Ein eigenhändiges Entfernen eines bewohnten Nestes sei sogar streng verboten. Wer ein Wespennest zerstöre und die Wespen töte, müsse mit einer erheblichen Strafe rechnen. „Die Bußgelder reichen von 5000 bis 50 000 Euro“, informiert die Sprecherin.