Wohin mit den Kürbissen, wenn Halloween vorbei ist? Foto: Klormann

Die wohl gruseligste Nacht des Jahres, die am Abend des Reformationstages gefeiert wird, ist vorbei. Viele geschnitzte Kunstwerke aus Gemüse haben damit ausgedient. Doch immer wieder kursiert die Behauptung, die Kürbisse sollten nun an Wildtiere verfüttert werden. Stimmt das? Wir haben nachgehakt.

Alle Jahre wieder, könnte man sagen, kursiert in den sozialen Medien im Internet der Aufruf, die zu Halloween geschnitzten Kürbisse nicht einfach wegzuwerfen.

 

„Finde einen Wald oder ein Feld in deiner Nähe und breche die Kürbisse, damit die Tiere sie essen können“, heißt es darin. Diese seien gut für die Wildtiere, die Samen wirkten gar „wie eine natürliche Entwurmung“.

Aber stimmt das? Das Landratsamt Calw kann darauf eine eindeutige Antwort geben.

Sind Kürbisse ein geeignetes Futter für Wildtiere?

Kurz und direkt: Nein, erklärt Marie Lindenberger, Sprecherin des Calwer Landratsamtes. „Kürbisse sind kein geeignetes Futtermittel für heimische Wildtiere“, schreibt sie auf Anfrage unserer Redaktion. Und: „Durch die Ausbringung im Wald oder Feld kann zusätzlich die heimische Flora durch wild wachsende Kürbisse beeinträchtigt werden.“

Welche Gefahren drohen für Tiere, wenn diese mit Kürbis „gefüttert“ werden?

„Anders als einige Wildarten Nordamerikas vertragen unsere Rehe derartige Nahrung nicht“, macht Lindenberger deutlich. „Es kann zu Durchfall oder anderen Erkrankungen und infolgedessen zu einem höheren Nahrungs- und Energiebedarf kommen, was dem eigentlich gut gemeinten Sinn des Fütterns entgegensteht.“

Zudem seien ausgediente Halloween-Kürbisse bereits durch die Wachsreste der darin aufgestellten Kerzen und den häufig bereits beginnenden Schimmel ungeeignet als Futtermittel.

Nicht zuletzt würden Wildtiere und insbesondere Rehe in der Natur ausreichend Nahrung finden.

Dürfen Wildtiere überhaupt gefüttert werden?

„In Baden-Württemberg ist es grundsätzlich verboten, die Wildtiere zu füttern“, führt die Sprecherin aus.

Ausnahmen gebe es nur für Jäger unter bestimmten Voraussetzungen, die im JWMG (Jagd- und Wildtiermanagementgesetz) geregelt seien. Dort seien auch die Menge und die zulässigen Futtermittel festgeschrieben. „Kürbisse gehören nicht dazu“, erklärt Lindenberger.

Welche Strafen drohen, falls doch gefüttert wird?

Laut baden-württembergischen Landesrecht wird eine verbotene Fütterung als Ordnungswidrigkeit behandelt – und kann mit bis zu 5000 Euro Geldbuße geahndet werden.

Wie sollten alte Kürbisse am besten entsorgt werden?

„Wenn die Kürbisse unbehandelt und nur geschnitzt sind, gehören sie in die Biotonne“, führt Lindenberger aus. Aber: Sobald Wachs, Textilien oder ander Fremdstoffe zur „Verschönerung“ verwendet wurden, „wären sie ein Fall für den Restabfall. Es sei denn, die Fremdstoffe werden entfernt“, so die Sprecherin. Dann seien die Kürbisse wiederum gerne ein Fall für die Biotonne.