Klaus Michael Rückert (CDU), Landrat im Landkreis Freudenstadt, hat genug: Im September will er sein Amt aufgeben – fast ein Jahr vor der nächsten regulären Landratswahl. Wie geht es nun also weiter? Übernimmt sein Stellvertreter? Oder wird die Wahl vorgezogen? Wir haben die Antworten.
Das kam überraschend: Anfang April kündigte Freudenstadts Landrat Klaus Michael Rückert (CDU) an, dass er im September dieses Jahres sein Amt aufgeben möchte. Die nächste reguläre Wahl steht eigentlich erst für August 2026 an. Das wirft die Frage auf: Wie geht es jetzt weiter?
Klar ist schon jetzt: Es gibt keine Übergangslösung, bei der zum Beispiel der Stellvertreter des Landrats das Amt kommissarisch übernimmt. Denn laut einer Sprecherin des Landratsamts sieht die Landkreisordnung vor, dass die Wahl vorgezogen wird.
Es muss also ein neuer Landrat her. Doch der Weg dorthin ist überraschend kompliziert. „Der Kreistag beschließt den Wahltermin“, erklärt die Sprecherin. Dieser müsse frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle angesetzt werden – also irgendwann zwischen Juni und August.
Stelle wird ausgeschrieben
Steht der Wahltermin, kann auch die Ausschreibung der Stelle auf den Weg gebracht werden. Denn die Stellenausschreibung muss laut der Sprecherin zwei Monate vor der Wahl veröffentlicht werden.
Beschlossen wir die Ausschreibung aber nicht vom Kreistag. „Zur Vorbereitung der Wahl des Landrats bildet der Kreistag einen besonderen beschließenden Ausschuss“, erklärt die Sprecherin. Der muss sich aber nicht nur um die Ausschreibung kümmern. „Das Innenministerium und der Ausschuss benennen gemeinsam drei geeignete Bewerber.“
Das laufe meist so ab, dass der Ausschuss die Bewerbungen an das Innenministerium weiterleite und dabei schon drei Kandidaten als geeignet empfehle. Das Innenministerium könne dann die Empfehlungen bestätigen oder Änderungen verlangen. Gibt es weniger als drei geeignete Kandidaten, kann der Ausschuss auch das absegnen. Ansonsten müsse die Ausschreibung wiederholt werden.
Doch warum hat das Innenministerium so einen großen Einfluss auf die Kandidatenauswahl? „Wir sind eine staatliche Behörde“, erklärt die Sprecherin des Landratsamts. Größtenteils sei das Landratsamt mit dem Ausführen von Landesaufgaben beschäftigt. „Deshalb hat das Innenministerium ein großes Interesse daran, dass das Amt mit einer geeigneten Person besetzt ist.“
Keine direkte Wahl durch die Bürger
Anders als in anderen Bundesländern sind beim Wahltermin dann auch nicht die Bürger des Landkreises aufgerufen, einen neuen Landrat zu wählen. „Es wird im Kreistag gewählt, in geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl“, so die Sprecherin.
Um gewählt zu werden, muss einer der Kandidaten mehr als die Hälfte der Stimmen auf sich vereinen. Für den Freudenstädter Kreistag bedeutet das: Mindestens 23 Stimmen sind erforderlich.
Noch keine Kandidaten
Und wenn das nicht klappt? „Dann findet in der selben Sitzung ein zweiter Wahlgang statt“, erklärt die Sprecherin. Allerdings muss auch dann wieder eine absolute Mehrheit erreicht werden. Wenn das auch im zweiten Wahlgang nicht gelingt, gibt es schließlich einen dritten Wahlgang. „Dann ist gewählt, wer die höchste Stimmenzahl erreicht“, so die Sprecherin. Anders gesagt: Im dritten Wahlgang würde auch eine relative Mehrheit genügen.
Wer sich im Kreistag zur Wahl stellen wird, ist noch völlig offen. Bisher ist noch kein Lokalpolitiker mit entsprechenden Ambitionen an die Öffentlichkeit gegangen. Nur eins steht schon fest: Peter Rosenberger, Oberbürgermeister von Horb, wird nicht antreten. Schon vor rund zwei Wochen hatte Rosenberger auf Nachfrage eine Kandidatur ausgeschlossen.