Die Kommunen klagen über Milliardendefizite. Landkreistagpräsident Achim Brötel fordert grundsätzliche Reformen bei Sozialleistungen – etwa bei der Teilhabe behinderter Menschen.
Gut zwei Monate ist der neue Landkreistagspräsident Achim Brötel (CDU) im Amt. Doch von einem langsamen Einarbeiten kann keine Rede sein. Im Interview sagt er, was er vom Land erwartet: Schnelle Hilfen und grundsätzliche Reformen.
Die Kommunen klagen seit Jahren über maue Finanzen. Was ist jetzt anders?
Es gab immer wieder Durststrecken, aber im Moment haben wir eine Situation, die sogar schlicht perspektivlos ist. Seit dem Ende der Pandemie mussten die Kommunen immer größere Defizite verbuchen. In diesem Jahr standen wir schon zur Jahresmitte bundesweit bei minus 19,7 Milliarden Euro. Am Ende des Jahres wird sich das Defizit mit Sicherheit auf mehr als 30 Milliarden belaufen. Da steht inzwischen sehr viel mehr auf dem Spiel als „nur“ unsere Kreishaushalte. Und ich habe nicht den Eindruck, dass die Politik den Schuss bisher wirklich gehört hat. Deshalb brauchen wir nicht noch mehr Papiere, in Wirklichkeit brauchen wir vielmehr Hörgeräte.
Das Land hat im Nachtragshaushalt noch einmal 550 Millionen Euro extra vorgesehen. Reicht das nicht?
Dafür sind wir auch ausdrücklich dankbar. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass uns das allein nicht die Haut retten wird. Wir brauchen nämlich nicht nur einmalige Verbesserungen für zwei Jahre, sondern wir brauchen eine dauerhaft höhere Grundfinanzierung. Vom Land erwarten wir, dass die Aufgaben, die uns auferlegt werden, zu 100 Prozent finanziert werden. So verlangt es die Landesverfassung. In vielen Bereichen laufen wir aber auch weiterhin unserem Geld hinterher. Ein Beispiel: Bei den Verhandlungen im Oktober haben wir uns gerade einmal über die Landeserstattung für die Eingliederungshilfe der Jahre 2022 und 2023 geeinigt. Für die richtig teuren Jahre gibt es aber nach wie vor nur völlig unzureichende Abschlagszahlungen.
Welche Summe fehlt im Land?
Den Kommunen haben bereits 2024 mehr als drei Milliarden Euro gefehlt. Klar ist, dass wir so auf Dauer nicht mehr handlungsfähig bleiben. Und das gerade jetzt, wo der demokratische Rechtsstaat in einer existenziellen Krise ist. Wir geben bei den Pflichtaufgaben momentan unseren letzten Notgroschen aus. Darunter leiden aber viele Gestaltungsaufgaben: Verkehrswende, Energiewende, demografischer Wandel zum Beispiel. Das wird jetzt sehr schnell auch in der Lebenswirklichkeit der Menschen ankommen.
Was fällt dann hinten runter?
Beispielsweise die Förderung von Volkshochschulen, von Musikschulen, von Vereinen, von Jugendfreizeiten, von Theatern und vieles andere mehr. Formell sind das nämlich freiwillige Aufgaben. Ich selbst sehe das persönlich zwar anders, weil wir ja auch verpflichtet sind, den Menschen ein lebenswertes Umfeld zu bieten. Und: Da hat für mich gerade die kulturelle Teilhabe einen sehr hohen Stellenwert. Nur: Wenn es eng wird, geht die formelle Pflicht immer vor der Kür. Wir bestellen gerade etwa auch fast überall Buslinien ab. Wir haben Landkreise, die sich aus der Förderung der Schulsozialarbeit und der Suchtberatung zurückziehen müssen. Alles das sind Dinge, die mit den Menschen etwas machen werden.
Für Inklusion und Schulbegleitung hat das Land aber mehr Geld eingeplant.
Ich bin froh, dass wir diese rund 140 Millionen Euro jetzt kriegen. Aber das ist eine einmalige Leistung, und es deckt auch hier nur einen Teil der Kosten.
Wie sieht es bei Krankenhäusern aus?
Das Land hat die Landkreise im Landeskrankenhausgesetz zum Pflichtträger gemacht. Wenn niemand anderes ein Krankenhaus betreibt, müssen wir es deshalb tun. Bei mir im Neckar-Odenwald-Kreis müssen wir unserer Klinik derzeit 12 Millionen Euro pro Jahr zuschießen. Solche Beträge können wir schlicht nicht mehr bezahlen. Und: Da kommt auch zu wenig vom Land. Die Pflichtträgerschaft hat nicht der Bund erfunden. Da bräuchte es, auch weil der Bund nicht in die Pötte kommt, deshalb jetzt ein Klinik-Nothilfe-Programm des Landes.
An den Bund gerichtet, haben Sie in der Vergangenheit auch eine andere Verteilung der Umsatzsteuer gefordert.
Die Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils ist der einzige Weg, den der Bund ohne Verfassungsänderung gehen kann, um die Landkreise, Städte und Gemeinden finanziell zu stabilisieren. Wenn wir statt zwei künftig sechs Prozent von der Umsatzsteuer bekämen, wären das 12 Milliarden Euro pro Jahr mehr. Auch dann wäre unser Defizit aber nur etwa zu einem Drittel aufgefangen. Immerhin wäre es aber ein erster Schritt, dem dann zwingend kostensenkende Reformen insbesondere im Sozialbereich und eine umfassende Aufgaben- und Kostenkritik in allen anderen Bereichen folgen müssen.
Landkreise aus aus Sachsen-Anhalt sind vor das Bundesverfassungsgericht gezogen um eine finanzielle Mindestausstattung zu fordern. Was versprechen Sie sich davon?
Wenn die Landkreise recht bekommen, heißt das, dass wir einen Anspruch auf aufgaben-angemessene finanzielle Mindestausstattung haben und dies gegenüber dem jeweiligen Land auch durchsetzen können. Dann stehen die Länder ohne Wenn und Aber in der Pflicht und können uns nicht mehr mit verheulten Augen entgegenhalten, dass sie selbst angeblich zu wenig haben. Wir sind im Sozialstaat das letzte Glied in der Nahrungskette. Von uns müssen die Leistungsansprüche der Menschen auch ohne Wenn und Aber erfüllt werden.
Welche Lösung schlagen Sie vor?
Wir müssen sicher dringend an Aufgaben und Standards rangehen. Es kann nicht sein, dass wir die Probleme mit immer neuem Geld zu lösen versuchen, das wir doch in Wirklichkeit gar nicht mehr haben.
Das Land hat, um die Kommunen zu entlasten, ein Gesetz geschaffen, das Ausnahmen von Standards ermöglicht.
Das war eine Anregung von uns, und wir schicken auch wöchentlich Vorschläge, etwa zum Abbau von Anzeige- und Nachweispflichten. Das wird schon einiges an Entlastung bringen. Aber die großen Brocken, die uns wirklich drücken, müssen im Bund und in Europa angegangen werden.
Was wären die großen Brocken?
Wir müssen vor allem den Sozialstaat neu ausrichten. Wo endet die Eigenverantwortung jedes einzelnen, und ab welchem Punkt muss der Staat für mich tätig werden? Da hat sich die Grenze in den letzten Jahren einfach viel zu sehr in Richtung Rundum-Sorglos-Paket durch den Staat verschoben. Im Bereich des Bürgergelds ist ein schönes Beispiel die Karenzzeit Wohnen. Die wurde während der Coronazeit eingeführt und ist dann nie mehr zurückgedreht worden. Wir müssen bisher 12 Monate lang jede Fantasiemiete zahlen. Das ist einfach nicht in Ordnung, und es spaltet obendrein die Gesellschaft. Das Bundesteilhabegesetz wiederum frisst ohne Ende Personalkapazitäten, sowohl bei den Leistungserbringern als auch bei uns. Eigentlich sollte es aber doch Verbesserungen für die Menschen mit einer Behinderung bringen und nicht die Selbstbeschäftigung von Verwaltungen befördern.
Was meinen Sie damit?
Da gibt es im Übrigen auch den im Prinzip völlig unbestrittenen Anspruch auf soziale Teilhabe für Menschen mit Behinderung. Der äußert sich aber eben auch in einem Ausflug in den Europapark bis hin zu einer Urlaubsreise nach Mallorca. Was dabei zu Buche schlägt, sind die Assistenzkosten, die wir bezahlen müssen. Das ist inzwischen ein eigenes Geschäftsfeld für die Leistungserbringer. Ich habe meinen ersten Kreishaushalt 2005 eingebracht, da lag der Posten für die Eingliederungshilfe noch bei 12 Millionen Euro, heute sind es 41 Millionen Euro. Daher brauchen wir dringend eine pauschale Beteiligung des Landes an diesen Kosten. Das würde nicht nur den Abrechnungsaufwand deutlich erleichtern, sondern auch das Kostenbewusstsein beim Land selbst befördern.
Könnten kosten nicht gespart werden, in den die Verwaltung schlanker aufgestellt wird? Die FDP hat zuletzt vorgeschlagen, die Zahl der Kreise zu reduzieren?
Wer Verwaltungsebenen streichen will, muss zwingend auch die Aufgaben reduzieren. Dort müssen wir deshalb aus meiner Sicht sehr viel dringender ansetzen. Ich würde das eher prozessbezogen angehen. Wir haben ziemlich viele Verwaltungsvorgänge, bei denen mehrere Ebenen eingebunden sind, ohne dass das einen Mehrwert bringt. Da wäre viel Potenzial, die Dinge zu vereinfachen. Die Erfahrung hat uns doch gelehrt, dass alles, was auf der kommunalen Ebene erledigt und entschieden werden kann, am Ende deutlich effizienter läuft.
Zur Person
Kommunalpolitik
Achim Brötel (62) ist seit 27 Jahren in der Kommunalpolitik unterwegs. 1998 wurde der studierte Jurist Bürgermeister der Stadt Buchen, seit September 2005 ist er Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises.
Verbandspolitik
Brötel ist im September zum Präsidenten des baden-württembergischen Landkreistags gewählt worden. Schon ein Jahr zuvor war er Präsident des Deutschen Landkreistags geworden.