Corona: Wenn die Lage stabil bleibt, kann Wechselunterricht stattfinden

Landkreis Sigmaringen. Das Corona-Infektionsgeschehen im Kreis Sigmaringen scheint abzuflauen, der bundesweite Trend der sinkenden Fallzahlen scheint nun auch hier vor Ort anzukommen.

Am Mittwoch, 5. Mai, sank die Sieben-Tage-Inzidenz erstmals unter die Schwelle von 165, am Donnerstag erstmals unter 150. Damit rücken Öffnungen in greifbare Nähe – vorausgesetzt, die Zahlen steigen nicht wieder und die bisherigen Regelungen des Bundes bleiben in Kraft.

Das Infektionsschutzgesetz sieht folgenden Mechanismus vor: Liegt die Inzidenz fünf Werktage hintereinander unter der Schwelle von 165 beziehungsweise 150, hat das Gesundheitsamt dies amtlich festzustellen. Öffnungen sind dann am zweiten darauffolgenden Werktag möglich.

Damit die Schulen wieder Wechselunterricht anbieten können, muss die Inzidenz im Kreis an fünf Werktagen hintereinander unter 165 liegen. Hält der aktuelle Trend an, dann tritt dies am kommenden ein. Das Gesundheitsamt müsste dies allerdings förmlich feststellen.

Die Gemeinden, Schulträger, das staatliche Schulamt und Kindergartenträger werden auf vereinbarten Kommunikationswegen informiert. Die Eltern erfahren dann von den Schulen und Kindertageseinrichtungen selbst, wann wieder Wechselunterricht beziehungsweise Regelbetrieb in Kitas stattfindet. Wie das Landratsamt Sigmarigen mitteilt, werde der Start aus organisatorischen Gründen nicht in allen Einrichtungen am selben Tag möglich sein. Rein rechtlich wäre ein Start am Mittwoch, 12. Mai, möglich. Präsenzunterricht für alle Schüler wird erst möglich sein, wenn die Inzidenz an fünf Werktagen hintereinander unter 100 liegt.

Damit der Einzelhandel wieder "Click and Meet" anbieten kann, muss die Inzidenz fünf Werktage hintereinander auf unter 150 gesunken sein. Dies könnte bei weiter stabilen Fallzahlen am Dienstag, 11. Mai, der Fall sein. Das Vorgehen vom Landratsamt wäre dann ähnlich wie bei den Schulöffnungen. Rein rechtlich wäre eine Öffnung ab Donnerstag, 13. Mai, für die Geschäfte möglich, die an Feiertagen geöffnet sein dürfen. Welche Einrichtungen ab wann geöffnet sind, erfahren die Bürger dann beim jeweiligen Laden. Ein Besuch ist dann mit Vorlage eines tagesaktuellen Corona-Schnelltest möglich.