Ein 43 Jahre alter Mann soll von seinem Nachbarn erschossen worden sein. Wie Staatsanwaltschaft und Polizei in Rottweil mitteilten, war der Tat in dem kleinen Ort Wilflingen ein Streit vorausgegangen. (Archivbild) Foto: dpa

Ein 42-Jähriger hat sein Haus angezündet, um seine Frau und seine Kinder zu verbrennen. Er hatte gehofft, dass es für die zerrüttete Familie nach dem Tod eine neue Chance gebe. Nun steht er vor Gericht.

Wellendingen - Es begann als relativ normaler Streit unter Nachbarn - doch am Ende war einer der beiden Streitenden tot. Ein 38-jähriger Mann hat am Montagabend in Wellendingen (Kreis Rottweil) seinen 43-jährigen Nachbarn erschossen. Der mutmaßliche Täter sei wohl als Sportschütze im Verein aktiv gewesen und habe die Tatwaffe legal besessen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag. Der Mann habe die Tat bereits eingeräumt.

Die beiden Nachbarn lagen den Ermittlungen zufolge seit zwei Jahren im Streit. Damals war der 43-Jährige mit seiner Frau in die Doppelhaushälfte direkt neben dem 38-Jährigen gezogen. Von Anfang an habe es Streit um die Grundstücksgrenze, um Durchfahrtsrechte und Umbaumaßnahmen gegeben, sagte der Staatsanwalt. Schließlich standen sich die beiden Männer sogar vor Gericht gegenüber.

Am Montagabend sei dann wieder einmal eine verbale Auseinandersetzung eskaliert. Der 43-Jährige habe wohl in deftigen Worten die Familie seines Nachbarn beleidigt. Daraufhin habe der 38-Jährige, der bis dahin noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war, seine Sportpistole geholt und mehrfach abgedrückt. Anschließend ging er ans Telefon, rief selbst die Polizei und ließ sich von den eintreffenden Beamten ohne jeden Widerstand festnehmen.

Tödliche Zwischenfälle mit Sportschützen haben zuletzt immer wieder Diskussionen ausgelöst. Innenminister Reinhold Gall (SPD) beklagt seit langem, dass es zu viele Waffen in Privatbesitz gebe. Eltern der Opfer des Amoklaufs von Winnenden kämpfen bislang vergeblich dafür, dass Sportschützen ihre Waffen nicht bei sich zu Hause, sondern an einem zentralen Ort lagern müssen.