Bevor in Oberreichenbach das geplante Landhotel entstehen kann, müssen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sein. Es geht unter anderem um eine Hecke und eine besondere Wiese.
An der Kreuzung Wildbader Straße/Weinstraße in Oberreichenbach soll ein barrierefreies Landhotel mit 25 Zimmern entstehen – und das noch in diesem Jahr, wenn alles rund läuft.
Bereits im Dezember hatte der Gemeinderat begonnen, die baurechtlichen Grundlagen für das Projekt zu schaffen. Kurz vor Weihnachten fasste das Gremium den Aufstellungsbeschluss für eine Änderung des Bebauungsplans, der in diesem Bereich bis dahin galt.
Für Seniorenwohnanlage vorgesehen, die aber nicht realisiert werden konnte
Dies war nötig geworden, weil für das Areal zuvor eine Seniorenwohnanlage vorgesehen war, die aber nicht realisiert werden konnte.
Stattdessen soll nun mit dem Projekt „Motel 394“ – das besagte Landhotel – eine neue Nutzung etabliert werden, die nicht nur einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinde leiste, sondern auch zur Stärkung des Ortskerns beitrage, berichtete Oberreichenbachs Bürgermeister Johannes Schaible.
Bevor eine solche planerische Änderung in Kraft treten kann, müssen jedoch unter anderem die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (etwa Wasserwerke oder Energieversorger) die Möglichkeit bekommen, sich dazu zu äußern – was zwischen dem 14. Januar und dem 15. Februar der Fall war.
Allgemeine Wohnnutzung aus Katalog gestrichen
Die Stellungnahmen des Regierungspräsidiums und des Landratsamtes Calws erfordern gegenüber dem ursprünglichen Bebauungsplanentwurf nun minimale Veränderungen.
Zwischen Stellplätzen und Bundesstraße ist eine Heckenbepflanzung mit der Mindestbreite von einem Meter zu installieren. Ebenso wird die allgemeine Wohnnutzung aus dem Katalog gestrichen und durch Betriebswohnungen ergänzt. „So dass kein neues Wohngebiet entsteht“, fügte Schaible an.
Grundsätzlich unzulässig
Der Abstand der Wohnmobilstellplätze im Südwesten zur Weinstraße wird von 2,5 Meter auf drei Meter erhöht. Des Weiteren wird die Auflösung der Rasterkarten bei den Lärmschutzgutachten auf einen Dezibel verfeinert.
Selbstverständlich erfuhr der Naturschutz eine gesonderte Bewertung mit einer ganz speziellen Kompensationsmaßnahme. Im Rahmen des Verfahrens wurde festgestellt, dass im nördlichen Bereich des Plangebiets eine gesetzlich geschützte „Magere Flachland-Mähwiese betroffen ist“.
Eingriffe in solche Biotope sind nach Paragraf 30 des Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich unzulässig. Daher war für die Realisierung der Planung ein Ausnahmeantrag erforderlich.
Die Oberreichenbacher Lösung: Durch die Bebauung gehen circa 1850 Quadratmeter Biotopfläche verloren. Dieser Eingriff wird durch eine externe Kompensationsmaßnahme ausgeglichen.
Die Kompensation erfolgt durch die Extensivierung einer Wiesenfläche auf der Gemarkung Oberkollbach mit einer Fläche von 2775 Quadratmetern. Konkret heißt das: Die Fläche wird künftig weniger intensiv bewirtschaftet.
Ziel ist die Entwicklung einer hochwertigen Magerwiese (Fauna Flora Habitat-Lebensraumtyp 6510), mit Verzicht auf Dünger, einer dauerhaften Pflege und Sicherung der Fläche und die Förderung der Artenvielfalt durch Mahdgutübertragung beziehungsweise regionales Saatgut.
Spatenstich im April angepeilt
Das Oberreichenbacher Ratsgremium stimmte dem Bebauungsplanentwurf nach Abwägung der verschiedenen Stellungnahmen einstimmig zu. Nun müssen Öffentlichkeit und Behörden erneut beteiligt werden. Sollte sich nichts Gravierendes mehr ergeben, wäre dann im Grunde der symbolische Startschuss für das Hotel-Projekt gefallen.
Zuletzt war von einem angepeilten Spatenstich im April dieses Jahres die Rede gewesen. Im besten Fall, so der Plan, soll bereits Ende 2026 eröffnet werden.