Willi Weber mit seinen Verteidigern Barbara Livonius und Bernd Saint-Paul. Der Ex-Manager von Michael Schumacher ist zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Foto: dpa

Landgericht Stuttgart: Absprache mit Richter und Ankläger ermöglicht Bewährungsstrafe.

Stuttgart - Willi Weber, nach eigener Aussage erfolgreichster Motorsportmanager aller Zeiten, hat erneut seinen Kopf aus der Schlinge gezogen. Der 68-jährige Ex-Manager von Formel-1-Star Michael Schumacher kommt auch im zweiten Prozess wegen Unregelmäßigkeiten seiner Firma Pole Position Marketing (PPM) mit einer Bewährung davon. Die 14. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart unter Vorsitz von Richter Hartmut Schnelle hat sich mit Weber und dem Staatsanwalt auf einen Deal geeinigt.

Die sogenannte verfahrensbeendende Absprache sieht folgendermaßen aus: Willi Weber gesteht, als Chef der PPM Stuttgart der Insolvenzverschleppung, des vorsätzlichen Bankrotts und der Untreue schuldig zu sein. Dafür wird er zu zwei Jahren auf Bewährung und zu einer Zahlung von 300.000 Euro verurteilt werden. In diesem Paket ist auch die Verurteilung des Landgerichts Koblenz vom September 2008 beinhaltet. Dort war der Stuttgarter Geschäftsmann im Zusammenhang mit schrägen Geschäften zulasten der PPM Diersdorf zu einem Jahr mit Bewährung und 360.000 Euro verurteilt worden.

Das Verfahren gegen Webers Tochter und eine ehemalige Mitarbeiterin der PPM sind bereits durch Zahlung von 20.000 Euro und 900 Euro erledigt. Auch eine weitere PPM-Mitarbeiterin hat die Absprache akzeptiert. Sie soll zusammen mit Weber am 5. August von der 14. Strafkammer zu einer Geldstrafe verurteilt werden.

Dem 68-Jährigen war vorgeworfen worden, er habe zwischen 2002 und 2005 gezielt Rechnungen verschoben, um die PPM Stuttgart wirtschaftlich ausbluten zu lassen und so 1,2 Millionen Euro an Forderungen zu sparen.

Weber hatte die Vorwürfe zu Prozessbeginn am 28. Juni dieses Jahres vehement bestritten. Er sei nicht Geschäftsführer der PPM Stuttgart gewesen und habe sich kaum noch um das Lizenzgeschäft mit Ferrari-Hemden und -Käppis gekümmert. Seine Anwältin hatte vollmundig angekündigt, die Unschuld ihres Mandanten zu beweisen. Nur ein Freispruch zähle.

Am Ende ist Wilhelm F. Weber der Boden wohl zu heiß geworden. Mit dem Deal bleibt er jetzt ein freier Mann. Hätte ihn das Stuttgarter Gericht am Ende eines streitigen Prozesses für schuldig befunden, wäre er wohl ins Gefängnis gewandert. Denn die Richter müssen eine Gesamtstrafe aus dem Stuttgarter und dem Koblenzer Urteil bilden.