Frauen werden vermehrt Opfer häuslicher Gewalt, Belästigungen, Missbrauchs oder auch anderer Gewalt-Formen. Auch im Kreis Rottweil steigen die Zahlen kontinuierlich.
Im bundesweiten und auch im landesweiten Trend steigen die Zahlen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Zum Anlass des internationalen Tages zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen am Dienstag, 25. November, gibt unsere Redaktion einen Überblick über die Situation im Landkreis. Denn auch der Kreis Rottweil ist keine Ausnahme im bundesweiten Trend.
Gerade im Bereich der häuslichen Gewalt sei die Zahl der Opfer von 181 im Jahr 2023 auf 230 Opfer im vergangenen Jahr gestiegen. Das ist eine Zunahme von rund 27 Prozent – also mehr als ein Viertel. Diese Tendenz lasse sich schon seit einigen Jahren beobachten, berichtet Patrick Zöller, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Konstanz. Für das Jahr 2025 könnten allerdings noch keine konkreten Zahlen genannt werden, da die Polizeiliche Kriminalstatistik erst nach Abschluss des Jahres veröffentlicht werde.
14 Prozesse wegen Gewalt an Frauen bislang
Einen kleinen Einblick konnte hier das Landgericht Rottweil geben. Bislang – Stand Mitte November – wurden 14 Verfahren verhandelt, in denen Gewalt gegen Frauen im weiteren Sinne eine Rolle gespielt hätten, so Richterin Corinne Schweizer.
Darunter hätten sich Verfahren wegen Totschlags (ein Fall) und versuchten Totschlags (zwei Fälle) sowie wegen Körperverletzung, sexuellen Übergriffs, Erregung öffentlichen Ärgernisses und Vergewaltigung (zwei Fälle) befunden. Teilweise seien auch Bedrohungen und Beleidigungen gegenüber Frauen Gegenstand der Verhandlungen gewesen. Zudem wurden zwei Verfahren wegen Raubes in Geschäften beziehungsweise Tankstellen verhandelt, bei denen die betroffenen Personen Kassiererinnen gewesen seien.
In sechs der genannten Fälle habe zwischen Täter und Opfer eine persönliche Beziehung bestanden – Partnerschaft, Verwandtschaft oder Ähnliches, so Schweizer. Das bedeutet, dass knapp die Hälfte der Frauen ihren Angreifer näher kannten. Alleine im November wurden zwei Verfahren verhandelt, in denen das Opfer die Mutter und der Angeklagte der Sohn waren.
Femizide keine eigene Kategorie im Strafrecht
Sogenannte Femizide, also Fälle in denen Frauen auf Grund ihres Geschlechts getötet wurden, bilden im deutschen Strafrecht keine eigenständige Kategorie, erklärt die Richterin. Denn: Ein patriarchalisches Besitzdenken beim Femizid stelle ein als niedrig zu bewertendes Motiv dar, weshalb Femizide in der Regel den Tatbestandes des Mordes erfüllen würden.
Im Jahr 2024 wurden beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg rund 27 Prozent mehr solcher Femizide dokumentiert. Das ergibt eine Fallzahl von 135 weiblichen Opfern aufgrund ihres Geschlechts in Baden-Württemberg.
Bekämpfung nicht nur im Gerichtssaal
Es müsse mehr gegen die Gewalt gegen Frauen getan werden, sagte ein Richter am Landgericht Rottweil in einem Verfahren im Juli, bei dem ein Mann wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau verurteilt wurde. Hierbei positionierte sich das Gericht klar zum Thema Femizid.
Eine wirksame Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen könne nicht allein durch strafrechtliche Maßnahmen erfolgen, sagt Schweizer. Von Bedeutung seien insbesondere präventive und unterstützende Strukturen außerhalb des Strafverfahrens, etwa Beratungs- und Hilfsangebote für Betroffene sowie Maßnahmen zur frühzeitigen Intervention bei häuslicher Gewalt.
Hilfemöglichkeiten
Hilfe vor Ort
Frauen, die von Gewalt betroffen seien oder sich bedroht fühlten, könnten sich jederzeit an die Polizei, an örtliche Frauenberatungsstellen oder an das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (08000 116 016) wenden, so Richterin Corinne Schweizer. Auch die Polizei rät betroffenen Frauen bei akuter Gefahr den Notruf (110) zu wählen. Außerdem empfehle es sich, Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz zu beantragen, sich gegebenenfalls psychologische Unterstützung zu holen und sich an Beratungsstellen oder an das Hilfetelefon zu wenden.