Wie wird Justitia entscheiden? Zwei Polizisten hoffen vor dem Landgericht auf Freispruch. Foto: dpa

Vor einem halben Jahr sind zwei Polizisten wegen Verfolgung Unschuldiger und Körperverletzung im Amt zu mehr als einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt – was ihnen den Job kosten würde. Jetzt findet die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht statt, das Polizei-Duo hofft auf Freispruch.

Stuttgart - Sie gelten als schwarze Schafe der Polizei, stehen auf dem Abstellgleis und müssen um ihren Job fürchten: Ein 37-jähriger Polizeihauptmeister und eine 32-jährige Polizeiobermeisterin sollen einen Verdächtigen in einem Parkhaus in der Innenstadt verprügelt und hinterher auch noch ungerechtfertigt angezeigt haben. Der Fall wurde am Montag zum zweiten Mal von einem Richter aufgerollt. Eine Berufungskammer des Landgerichts soll feststellen, ob die beiden Beamten zu Recht vom Amtsgericht zu Haftstrafen von mehr als einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden waren.

Viel weiter können die Wünsche an Richter Volker Peterke von der 40. Strafkammer des Landgerichts nicht auseinanderliegen. Die Verteidiger der beiden Polizisten wollen Freisprüche. Die Staatsanwaltschaft dagegen will noch höhere Strafen. Glaubwürdigkeit und Vertrauen in das staatliche Gewaltmonopol müssten geschützt werden, so die Strafverfolger.

Nasenbeinbruch nach Faustschlag

Dabei handelte es sich zunächst eher um eine Lappalie, die sich am 6. Juli 2015 in der Friedrichstraße in der Innenstadt abspielte. Ein 23-Jähriger war des Nachts dabei erwischt worden, als er einen Baustellenzaun überklettern wollte. Eine Streife des Innenstadtreviers wollte den jungen Mann überprüfen – doch der rannte davon. Es kam zu einer längeren Verfolgungsjagd, die im Vorraum eines Parkhauses an der Kronenstraße endete.

Der Verdächtige erlitt nach einem Faustschlag ins Gesicht einen Nasenbeinbruch. Die Beamten zeigten ihn auch noch an, weil er sich zuvor heftig gewehrt haben soll. Die Arbeit des heute 37-jährigen Polizisten und seiner 32-jährigen Streifenpartnerin wird allerdings zu einem Bumerang.Das Kripo-Dezernat für Amtsdelikte kommt zu der Auffassung, dass der Gewaltvorwurf offenbar frei erfunden sei und dass die Beamten ihrerseits ungerechtfertigt zugeschlagen hätten. Mangelnde charakterliche Eignung stellt auch das Amtsgericht fest. Nach vier Prozesstagen kommt es Anfang Juni 2016 zum Urteil: Der Polizeihauptmeister bekommt ein Jahr und drei Monate, seine Kollegin ein Jahr und einen Monat Haft auf Bewährung.

Der Parkhauswächter ist schockiert

Richter Peterke bekommt am Montag wenig Neues zu hören. „Der Faustschlag meines Kollegen war vielleicht hart, aber gerechtfertigt, um uns vor weiteren Schlägen des Verdächtigen zu schützen“, sagt die 32-jährige Polizistin. Das Problem ist freilich, dass es einen Zeugen gibt – den die Beamten unterschlagen hatten: Einen Parkhauswächter, der den 23-Jährigen widerstandslos dingfest gemacht haben will. Vor den Faustschlägen. Er sei „über die Art der Festnahme schockiert“ gewesen, stellt der heute 60-Jährige erneut fest. Also doch andere Jobs? Die Polizeiobermeisterin, gelernte Tanzlehrerin und Veranstaltungskauffrau, hatte jüngst im Fernsehen in einer Sendung einen Auftritt.