Die Stahlkonstruktion für die Solarthermie-Anlage der Stadtwerke Horb – ein Bild aus dem Jahr 2023. Zu diesem Zeitpunkt gab es bereits Holzbalken zur Abstützung. (Archivbild) Foto: Jürgen Lück

Der jahrelange Streit um die Solarthermieanlage auf dem Hohenberg ist vor Gericht entschieden worden. Das Urteil des Landgerichts wirft ein neues Licht auf das Vorgehen der Stadt.

Der jahrelange Rechtsstreit um das gescheiterte Solarthermie-Projekt auf dem Hohenberg ist entschieden: Die Stadt Horb ist vor dem Landgericht Rottweil unterlegen. Die 3. Zivilkammer stellte mit Urteil vom 29. Januar 2026 (Az. 3 O 127/23) fest, dass die Stadt aus der fristlosen Kündigung des Vertrags keine Schadensersatzansprüche gegen das beauftragte Unternehmen herleiten kann.

 

Im Kern ging es um den Bau einer großen Solarthermieanlage für die klimafreundliche Fernwärmeversorgung der Stadtwerke Horb. Ein spezialisiertes Unternehmen sollte auf den Dächern der Stadtwerke Solarkollektoren mit einem Auftragsvolumen von rund 1,5 Millionen Euro errichten. Die Anlage sollte ursprünglich Ende Oktober 2021 in Betrieb gehen.

Prüfstatiker hatte Sicherheitsbedenken Doch das Projekt geriet früh ins Stocken. Bei der Stahlunterkonstruktion der Anlage traten erhebliche Probleme auf. Ein Prüfstatiker äußerte im Frühjahr 2022 gravierende Sicherheitsbedenken, woraufhin die Stadt die Bauarbeiten stoppte. Es folgten Monate mit Gesprächen, Fristsetzungen und Gutachten.

Die Stadt forderte Nachbesserungen und ein tragfähiges Sanierungskonzept und räumte dem Unternehmen wiederholt zusätzliche Zeit ein.

Die Argumente der Stadt Bis heute, so die Pressemitteilung des Gerichts, habe das Unternehmen keine prüfbaren Unterlagen zur Belastbarkeit der Tragekonstruktion vorgelegt.

Im April 2023 kündigte die Stadt

Im April 2023 zog die Stadt schließlich die Reißleine und kündigte den Vertrag fristlos. Vor Gericht verlangte sie später die Feststellung, dass das Unternehmen für die aus der Kündigung entstandenen Schäden haften müsse, etwa für Mehrkosten durch eine Fertigstellung mit einem anderen Unternehmen.

So begründet das Landgericht das Urteil Dieser Argumentation folgte das Landgericht nicht. Die Kammer entschied, dass die fristlose Kündigung unwirksam war und der Stadt daher kein Schadensersatz zustehe. Maßgeblich sei der Zeitpunkt der Kündigung gewesen. Die zentralen Mängel seien der Stadt bereits seit Mai 2022 bekannt gewesen. Dennoch habe sie weiter verhandelt und immer neue Fristen gesetzt. Damit habe sie zu erkennen gegeben, dass sie am Vertrag festhalten wollte. Eine fristlose Kündigung müsse jedoch zeitnah erfolgen. Wer trotz bekannter Mängel weiter verhandle und Nachfristen einräume, könne nicht Monate später fristlos kündigen. In der Urteilsbegründung heißt es, „auf diese Weise kann ein einmal entstandenes außerordentliches Kündigungsrecht wieder verloren gehen“.

Die weiteren Möglichkeiten der Stadt Horb

Nicht entschieden hat das Gericht, ob der Stadt Horb aus anderen rechtlichen Gründen noch Ansprüche gegen das Unternehmen zustehen könnten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Horb kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart einlegen. Wird sie es tun? „Die Stadt Horb wurde am vergangenen Freitag vom Ausgang des Verfahrens informiert. In Abstimmung mit dem Gemeinderat erwägt die Stadt Horb die Berufung“, so eine Sprecherin der Stadt. Zum Urteil selbst will und kann sich die Stadt derzeit nicht äußern, weil man sich deshalb auch aktuell in einem laufenden Verfahren befinde.

Chronologie des Solarthermie-Streits in Horb

Oktober 2020
Der Gemeinderat der Stadt Horb beschließt den Bau einer großen Solarthermieanlage für die Fernwärmeversorgung auf dem Hohenberg. Geplant sind 186 Solarkollektoren, kalkulierter wirtschaftlicher Nutzen: 370.000 Euro nach 20 Jahren.

Ende 2021
Die Anlage sollte ursprünglich bis Ende Oktober 2021 fertiggestellt werden. Dieses Ziel wird nicht erreicht.

Februar 2022
Start der Bauarbeiten für die Stahlunterkonstruktion der Solarkollektoren auf den Dächern der Stadtwerke.

Frühjahr 2022
Ein Prüfstatiker äußert gravierende Sicherheitsbedenken zur Stahlkonstruktion. Die Stadt Horb stoppt daraufhin die Bauarbeiten.

Mai 2022
Die zentralen statischen Mängel sind der Stadt bekannt. Es folgen Gespräche, Fristsetzungen und Forderungen nach Nachbesserungen.

April 2023
Die Stadt Horb kündigt den Vertrag mit dem beauftragten Unternehmen fristlos.

Mai 2023
Die Stadt reicht beim Landgericht Rottweil eine Feststellungsklage ein. Sie verlangt unter anderem die Klärung, ob das Unternehmen für entstandene Schäden haftet.

Frühjahr 2025
Die Kammer des Landgerichts fordert die Parteien auf, Unterlagen nachzureichen.

29. Januar 2026
Das Landgericht Rottweil weist die Schadensersatzforderungen aus der fristlosen Kündigung zurück. Die Kündigung sei unwirksam gewesen, da sie zu spät erfolgt sei.