Der Beschuldigte schlug einem Passanten in Rottweil scheinbar grundlos ins Gesicht. (Symbolfoto) Foto: Bits and Splits – stock.adobe.com

Ein 29-Jähriger attackierte im Oktober vergangenen Jahres scheinbar grundlos einen Passanten in Rottweil auf offener Straße. Dafür stand er nun vor dem Landgericht. Aufgrund seiner psychischen Erkrankung wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen.

Rottweil - Der Beschuldigte war gleich zu Beginn durch sein Verhalten aufgefallen. Er machte unklare Angaben zu seiner Person und unterbrach die Staatsanwältin durch Zwischenbemerkungen. Das Gericht brauchte daher nicht lange, um dem Antrag des Verteidigers stattzugeben. Die Öffentlichkeit wurde zum Schutz des 29-Jährigen bis zur Verkündung des Urteils ausgeschlossen.

Ins Gesicht geschlagen

Dem Beschuldigten wurden mehrere Delikte zur Last gelegt. So soll er im vergangenen Oktober in Rottweil einen Passanten grundlos geschlagen und verletzt haben. Er begegnete dem Geschädigten zufällig auf der Straße und beleidigte ihn. Als der Mann den 29-Jährigen daraufhin zur Rede stellen wollte, versuchte der Beschuldigte ihn zu treten. Als ihm das nicht gelang, schlug er seinem Opfer mehrmals ins Gesicht. Es kam zum Gerangel, bei dem das Opfer durch einen Sturz auf den Boden Prellungen an beiden Schultern erlitt.

Im November soll er zwei Pflegerinnen einer psychiatrischen Einrichtung, in der er sich zu der Zeit aufhielt, beleidigt und bedroht haben. Eine Pflegerin habe er versucht zu verletzen, indem er einen Gegenstand auf sie geworfen hat. Des Weiteren soll er einer Pflegerin Gewalt angedroht haben, damit diese ihm eine Tabakdose gibt. Wenige Tage später wurde er von einem Pfleger in seinem Zimmer beim Rauchen erwischt. Als dieser den 29-Jährigen aufforderte, damit aufzuhören, versetzte ihm der Beschuldigte einen Kopfstoß. Kurz darauf fügte er dem Pfleger mit einem Schlag eine Rippenfraktur zu, bevor Kollegen dem Opfer zur Hilfe kommen konnten.

Das Gericht ordnete in seinem Urteil am Dienstag die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Der Beschuldigte leide an einer paranoiden Schizophrenie und sei zu den Tatzeitpunkten schuldunfähig gewesen. Bei dem Angriff auf den Passanten im Oktober habe ihm eine Computerstimme im Kopf befohlen, seinem Kontrahenten das Genick zu brechen, so die Aussage des Beschuldigten laut Richter. Da er seine Wahnvorstellungen auf seine Mitmenschen überträgt, gehe von ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit aus.

Zustand nicht gebessert

Während der Verhandlung sei immer wieder deutlich geworden, wie schlecht der psychische Zustand des 29-Jährigen sei. Auch während der Verhandlung soll er die Computerstimme gehört haben. Er habe insgesamt 16 Aufenthalte in psychiatrischen Einrichtungen hinter sich. 2016 wurde seine Erkrankung erstmals diagnostiziert. Trotz aller Behandlungsversuche habe sich sein Zustand nicht verbessert. "Das ist die Tragik in diesem Fall. Der Beschuldigte ist bereit, sich behandeln zu lassen. Doch die allgemeinen Psychiatrien sind mit ihm überfordert." Aufgrund der intensiven Behandlung sei er daher in der Forensik am besten aufgehoben, so der Richter.