Die Sulgenerin äußert sich nicht zur Sache und beruft sich auf eine Erinnerungslücke. Foto: Schneider

Seit Anfang September verantwortet sich eine 54-Jährige Sulgenerin vor dem Landgericht Rottweil, weil sie im Februar ihren Ehemann mit Messerstichen getötet haben soll. Nun äußerte sich ein psychiatrischer Gutachter zur Verfassung der Angeklagten.

Das soll dazu beitragen, dass Richter Karlheinz Münzer am Schluss bewerten kann, ob im Falle eines nachgewiesenen Totschlags eine verminderte Schuldfähigkeit der Angeklagten und damit ein minder schwerer Fall vorliegt. Diese könnte etwa vorliegen, da die Angeklagte im Tatzeitraum stark alkoholisiert angetroffen wurde. Das würde im Falle einer Bejahung ein deutlich geringeres Strafmaß bedeuten.

 

Als psychiatrischer Gutachter bestellt wurde der Konstanzer Roman Knorr. Er bildete sich seinen Eindruck durch ein mehrstündiges Gespräch mit der Angeklagten, durch das Sichten ihrer medizinischen Befunde als auch ihrer Akte und der im Gerichtsverfahren vorgelegten Videos. Bei seiner Analyse habe er keinerlei Hinweise darauf gefunden, dass eine affektive oder bipolare Störung oder eine Intelligenzminderung vorherrsche.

Diagnose von Fettleber

Einschränkungen habe er lediglich auf körperlicher Ebene feststellen können. So habe sowohl im September 2020 als auch im März 2023 eine Fettleber festgestellt werden können. Seit der Inhaftierung in Untersuchungshaft und einer erneuten ärztlichen Sichtung im August dieses Jahres seien entsprechende Werte allerdings besser geworden und nun innerhalb der Norm, was sich Knorr deshalb mit einem regelmäßigen Alkoholkonsum der Angeklagten zum Tatzeitpunkt erklärt.

Zum Tatzeitpunkt habe die Angeklagte einen hochgerechneten Alkoholpromillewert von 3,64 gehabt. Ein entsprechender Pegel schließe eindeutig darauf, dass sie Alkoholikerin gewesen sei, da derartige Werte sich ansonsten akut lebensgefährdend auswirken würden.

„Dammbruch“ denkbar?

Von Richter Münzer auf die Möglichkeit einer Art „Dammbruch“ in der Tatnacht angesprochen, schilderte Knorr, dass er diesen nicht ausschließen könne, aber auch keine Anhaltspunkte dafür sehe. Außerdem arbeitete Münzer in einer Anfrage an Knorr heraus, dass eine Zurechnungsfähigkeit der Angeklagten auch dann gegeben sein könne, sofern tatsächlich, wie von der Angeklagten vor Gericht angeführt, eine Erinnerungslücke bei ihr vorherrschend sei.

Auswirkungen des Alkohols

Der konsumierte Alkohol dürfte sich bei entsprechender Höhe in erster Linie mittels einer Einschränkung der Grobmotorik, Trägheit als auch denkbarem Koma bemerkbar machen. Auch eine Gereiztheit und Sehstörungen sowie ein Erbrechen sei denkbar, so Knorr. Summa summarum sei die Erinnerungslücke der Angeklagten denkbar möglich als Folge der Alkohol-Intoxikation oder als Reaktion des Entsetzens auf von ihr durchgeführte Messerstiche.

Verhalten des Ehemannes

Auf Antrag des Verteidigers verlas das Gericht zudem eine Stellungnahme eines mit der Angeklagten befreundeten Ehepaares, welche Aggressionen des getöteten Mannes, ein alkoholisiertes Handgreiflichwerden und ein Herumhantieren mit einem Messer anführte und von einem verzweifelten Anruf der Tochter eines Tages aufgrund dessen erzählte. Die Familie sei aufgrund der angespannten Situation oft angerufen worden, um die Lage zu klären und Sicherheit zu schaffen.

Neben dem psychiatrischen Gutachten ging es auch noch um ein voriges Verfahren im Bereich des Gewaltschutzgesetzes am Amtsgericht Oberndorf 2019. Damals galt ein ausgehandeltes gegenseitiges Annäherungsverbot.

Außerdem ging es um eine Wohnung in Moskau und wem in diesem Zusammenhang wann welche Geldsummen zugeflossen sind.

Das Gerichtsverfahren soll am Donnerstag, 30. November, um 14 Uhr mit den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers fortgesetzt werden. Außerdem ist für den 7. Dezember ein weiterer Termin anberaumt.