Das ist ungewöhnlich: Gleich drei große Prozesse starten innerhalb weniger Tage am Landgericht Rottweil. Einer davon hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.
Am Landgericht Rottweil starten am Dienstag und Donnerstag Prozesse, die für Aufsehen sorgen werden. Zudem geht es um eine Revision.
Besonders der Fall, der ab Dienstag, 28. Oktober, verhandelt wird, hatte für große Bestürzung in der Region und weit darüber hinaus gesorgt. Einem Heranwachsenden aus Schramberg wird vorgeworfen, seine Mutter ermordet und in einer Dachbox im Keller versteckt zu haben.
17 Zeugen und zwei Sachverständige (rechtsmedizinisch und psychiatrisch) sind geladen. Dem Verfahren unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters Karlheinz Münzer haben sich vier Verwandte der Toten als Nebenkläger angeschlossen.
Hat 20-Jähriger seine Mutter im Streit getötet?
Dem zur Tatzeit 20-jährigen Angeklagten, einem deutschen Staatsangehörigen, wird vorgeworfen, am 20. Februar diesen Jahres seine Mutter im Zuge eines Streits durch mehrere Schläge mittels eines Werkzeugs getötet zu haben. Anschließend soll er die Leiche seiner Mutter in eine Pkw-Dachbox gelegt und in den Kellerabgang befördert haben. Dort soll sie von den Polizeibeamten, die nach der vermeintlich Vermissten suchten, am 21. Februar gefunden worden sein.
Der Schock in Schramberg saß nach dieser Nachricht tief. Viele Menschen stellten Kerzen am Wohnhaus der Getöteten auf und legten Blumen nieder.
Zudem, so ist ist es der Pressemitteilung des Gerichts zu entnehmen, soll der Angeklagte Ende 2023 im Besitz einer jugendpornografischen Videodatei und fünf jugendpornografischer Bilddateien gewesen sein.
Weitere Termine zur Hauptverhandlung sind bestimmt auf 3., 10. und 12. November, jeweils ab 9 Uhr in Saal 201.
Mehrere sexuelle Übergriffe
Auf der selben Anklagebank im großen Saal des Landgerichts sitzt ab Donnerstag, 30. Oktober, ein zu den Tatzeiten 27 beziehungsweise 28 Jahre alter Mann aus Rottweil wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung und anderem. Tatorte sind Rottweil und Stuttgart.
Dem ungarischen Staatsangehörigen wird vorgeworfen, sich in zwei Fällen vor Frauen entblößt zu haben, einer von ihnen ejakulierte er ins Gesicht, im anderen Fall gegen einen Fensterscheibe, hinter der zwei Frauen saßen.
Im Februar 2025 soll der Angeklagte dann in eine Erdgeschosswohnung eingedrungen sein und sich an einer 80-jährigen Bewohnerin vergangen haben. Am Donnerstag wird die Anklage verlesen, weitere Termine zur Hauptverhandlung sind auf 13. und 26. November sowie 5., 9. und 12. Dezember, jeweils 9 Uhr in Saal 201 terminiert.
Brandstiftung in Sonnenstudio
Etwas anders gelagert ist die Verhandlung wegen des Vorwurfs der schweren Brandstiftung in einem Sonnenstudio in Oberndorf, die am 30. Oktober ab 9 Uhr in Saal 013 stattfindet.
Der zur Tatzeit 51-jährige Angeklagte, ein deutscher Staatsangehöriger, wurde bereits vor einem Jahr vom Landgericht Rottweil wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Zudem wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Er hatte im März 2024 in einem Sonnenstudio in Oberndorf einen Brand gelegt, dann aber selbst den Notruf gewählt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von mindestens 506 000 Euro.
Gegen das Urteil legte der Angeklagte laut Pressemitteilung des Landgerichts Revision ein. Durch Beschluss vom 6. Februar hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts „im Maßregelausspruch“ (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt) auf.
Bezüglich des Schuldspruches und der Verhängung der Strafe war die Revision des Angeklagten allerdings erfolglos. Die 2. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Thomas Geiger hat nun nochmals über die Frage der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu entscheiden.