Nach einem eskalierten Streit in Sulgen fand sich der Angeklagte vor Gericht wieder. Im Berufungsverfahren zeigte er erstmals Reue für seine Tat.
Eine geplante Aussprache endete in Gewalt und führte schließlich erst vor das Amtsgericht Oberndorf und nun in die Berufungsverhandlung am Landgericht Rottweil. Ein 37-jähriger Angeklagter kämpfte dort um eine mildere Strafe und zeigte erstmals vollständige Reue.
Geschäftsstreit eskaliert
Im Jahr 2022 hatte ein Streit zwischen dem Angeklagten, seinem Bruder und einem Bekannten eskaliert. Ursprünglich wollten die Männer gemeinsam ein Döner-Geschäft eröffnen, doch Differenzen führten dazu, dass der Angeklagte gemeinsam mit seinem Bruder nach Schramberg-Sulgen fuhr – nicht, um zu verhandeln, sondern wie er selbst einräumte, bereits mit der Erwartung, dass es zu einer Auseinandersetzung kommen könnte.
Holzschläger zerbricht bei Schlag auf den Kopf
Vor Ort kam es zwischen dem Bruder und dem Bekannten zu einer körperlichen Auseinandersetzungen, dann griff der Angeklagte den späteren Geschädigten mit einem massiven Holzschläger an, dieser zerbrach bei einem Schlag auf den Kopf und schlug anschließend mit Fäusten weiter zu. Erst als Nachbarn die Polizei verständigten, ließen die Brüder von dem Mann ab. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde der Angeklagte 2023 am Amtsgericht Oberndorf zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt – ein Urteil, das er nicht akzeptierte.
„Ich hätte schon früher alles sagen sollen“
Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht räumte der 37-Jährige seine Tat nun ein. „Ich hätte schon vor dem Amtsgericht alles sagen sollen, aber es ging auch um meinen Bruder“, erklärte er. Heute wolle er die Sache hinter sich lassen – auch für seine Familie und seinen kleinen Sohn.
Geschädigter zeigt sich vor Gericht versöhnlich
Der 34-jährige Geschädigte zeigte sich im Gerichtssaal versöhnlich. Er berichtete, dass er sich Monate nach dem Vorfall zwar psychisch belastet fühlte, mittlerweile aber keine Beschwerden mehr habe. Eine private Aussprache durch zwischen den Parteien hatte bereits durch Bekannte vor einiger Zeit stattgefunden.
Streit gab es zunächst noch um die Höhe des Schmerzensgeldes: Die angebotenen 750 Euro empfand der Geschädigte als zu niedrig. Nach Vermittlung durch Gericht und Verteidigung kam es zu einer Einigung, und der Angeklagte entschuldigte sich persönlich im Saal mit Handschlag und Kuss auf die Wangen. Bevor der Geschädigte als Zeuge entlassen wurde, betont er mehrfach, dass er auf keinen Fall wolle, dass der Angeklagte ins Gefängnis muss, da dieser schließlich auch Familie und Kind habe.
Das Urteil
Aufgrund des Geständnisses, der Reue, des Täter-Opfer-Ausgleichs und der insgesamt eher geringen Verletzungen wurde schließlich ein minderschwerer Fall angenommen. Das Gericht reduzierte die ursprüngliche Strafe auf fünf Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre.