Einem 43-Jährigen wird vorgeworfen, den Sohn einer Bekannten mehrfach missbraucht zu haben. Außerdem soll er heimlich unbekleidete Jungs in einem Freibad im Kreis Rottweil gefilmt haben. Und das ist noch nicht alles. Jetzt steht er vor Gericht.
Der Vorwurf im Prozess am Landgericht Rottweil lautet: Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern.
Die 1. Große Jugendkammer verhandelt ab Montag, 10. Februar, 9 Uhr, Saal 201, ein Verfahren gegen einen 43-jährigen deutschen Angeklagten. Es handelt sich um eine so genannte Jugendschutzsache, bei der zwar der Angeklagte erwachsen ist, aber voraussichtlich Kinder und Jugendliche als Zeugen zu vernehmen sind, deren schutzwürdige Interessen bei einem Jugendgericht besser gewahrt werden können, wie das Landgericht mitteilt.
Der Angeklagte soll in den Jahren 2022 und 2023 in mehreren Fällen im Landkreis Freudenstadt den Sohn einer Bekannten sexuell missbraucht und hierbei gefilmt haben.
Im Freibad und bei Nachhilfe gefilmt
Dem Mann wird außerdem vorgeworfen, in einer Vielzahl von Fällen in einem Freibad im Kreis Rottweil unbekleidete Jungen gefilmt zu haben. Und das ist nicht alles. Er soll außerdem Jugendlichen Nachhilfe gegeben haben und dabei heimlich Videoaufnahmen bei Toilettenbesuchen den Jungen gemacht haben. Und der 43-Jährige soll kinder- und jugendpornografische Dateien besessen haben, so der Vorwurf.
https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.frauen-helfen-frauen-in-rottweil-erschreckend-gewalt-missbrauch-und-kinderpornografie-nehmen-zu.c7464e4b-c50b-44ef-b364-114b9a5e57c0.html
Termine zur Hauptverhandlung sind bestimmt auf: 10. Februar, 26. Februar, 7. März, 17. März und 21. März, jeweils 9 Uhr, Saal 201.
Psychiatrischer Sachverständiger
Hierzu ist ein psychiatrischer Sachverständiger geladen, den die Jugendkammer be-auftragt hat, um sich bezüglich der Frage der Schuldfähigkeit und der Erforderlichkeit einer Maßregel der Besserung und Sicherung beraten zu lassen.
Die Ladung von Zeugen erfolgt nach dem ersten Verhandlungstag. Möglicherweise wird die Öffentlichkeit für die Hauptverhandlung oder für Teile dieser ausgeschlossen.