Das Zusammenspiel einer Persönlichkeitsstörung und dem Missbrauch von Alkohol und Drogen habe bei dem Angeklagten immer wieder zur Begehung von – teils schweren – Straftaten geführt. Nun hat das Gericht entschieden. Foto: Müller

Das war die Kernfrage bei den Verhandlungen im Prozess um den 32-jährigen Mann aus Vöhringen, welcher sich unter anderem wegen Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung vor dem Rottweiler Landgericht verantworten musste. Jetzt ist das Urteil gefallen.

Mit einer Machete drohte der Angeklagte seiner Ex-Freundin und deren Tochter, wedelte immer wieder mit der Waffe vor ihren Gesichtern umher. Sollten sie auch nur zucken, würden ihre Köpfe rollen. Die beiden Frauen hatten Todesangst. Einen Mann hatte er bis zur Unkenntlichkeit zusammengeschlagen, als dieser bereits am Boden lag, trat er noch mehrfach auf dessen Gesicht ein. Dabei erlitt der 53-jährige Mann eine Mittelgesichtsfraktur bei der sich das gesamte Mittelgesicht von der Schädelbasis löste. Es bestand Lebensgefahr.

Emotionale Ausbrüche waren kein Ausnahmezustand

Bereits zuvor war der Angeklagte immer wieder in Vöhringen auffällig geworden, an einem Abend kam es zu gleich zwei Auseinandersetzungen mit Jugendlichen, die er ohne Grund beleidigte, bedrohte und angriff. Sechs Polizeibeamte waren an diesem Abend notwendig, um den 32-Jährigen im Zaum zu halten, endgültig ruhigstellen konnte ihn letztlich nur ein Arzt mit einem Sedativum. Er habe sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden. Doch wie die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer am Montag feststellt, ist das bei ihm kein Ausnahmezustand.

Emotionale Ausbrüche und gewalttätiges Verhalten

Warum verlor er immer wieder die Kontrolle? Der Angeklagte leidet an einer Persönlichkeitsstörung, bestätigte der psychiatrischer Gutachter am Montag. Der missbräuchliche Gebrauch von Alkohol und Drogen sei lediglich der Versuch, die Symptome dieser Störung zu regulieren. Alkohol und Cannabis sollen die Nerven beruhigen, Ecstasy und andere Drogen wieder wach putschen. Das Resultat: emotionale Ausbrüche und gewalttätiges Verhalten.

4 Jahre und 8 Monate Haft

4 Jahre und 8 Monate Haft fordert die Staatsanwaltschaft insgesamt für die lange Liste der begangenen Straftaten. Außerdem soll der Angeklagte in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Es sei stets das Zusammenspiel der Persönlichkeitsstörung und des Missbrauchs von Alkohol und Drogen, welches dazu führe, dass der Angeklagte besonders schweren Straftaten begehe, argumentierte sein Verteidiger. Die Persönlichkeitsstörung alleine habe lediglich kleinere Verbrechen nach sich gezogen – Fahren ohne Fahrerlaubnis, Diebstahl. Demnach sollte die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zur Behandlung der Suchterkrankung genügen, so der Verteidiger. Eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb bis vier Jahren sei angemessen.

Grausamkeit der Taten könne man nicht außer Acht lassen

Nach langer Beratung dann das Urteil: 4 Jahre und 8 Monate Haft – wie von der Staatsanwaltschaft gefordert – und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Der Angeklagte sei trotz mehrfacher Inhaftierungen immer wieder straffällig geworden, begründet der Richter das Urteil. „Nach seiner letzten Vollstreckung vergingen kaum fünf Wochen, bevor er die nächste Straftat beging.“ Auch die schwere der Taten und die damit verbundene Grausamkeit könne man nicht außer Acht lassen. Jedoch bestehe die Möglichkeit, dass der Angeklagte nach seiner Haft und mit therapeutischer Behandlung den Weg zurück in die Gesellschaft finde.