Welche Version der Geschehnisse stimmt? Im Prozess am Landgericht bricht der Angeklagte erstmals sein Schweigen (Symbolbild). Foto: Regio-Philipp Weingand

Ein Streit zwischen einem Beschäftigten und seinem Boss eskalierte – im Strafprozess am Rottweil Landgericht geht es um versuchten Mord. Jetzt brach der Angeklagte erstmals sein Schweigen. Der Gastronom leidet bis heute unter den Folgen.

„Diese Schilderung entspricht dem Konflikt vor Ort nicht“, übersetzte der Dolmetscher die spontane Aussage des Angeklagten, der sich derzeit wegen des Tatvorwurfs des versuchten Mordes vor der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rottweil verantworten muss. Bislang hatte er geschwiegen. Wurde im Laufe der Verhandlungen aber immer unruhiger, wenn Zeugen den Vorfall schilderten.

 

Er soll seinen Bekannten und Arbeitgeber – der Angeklagte war in der Gastronomie beschäftigt – im November 2023 nach einer Auseinandersetzung niedergeschlagen und ihm mit einem zerbrochenen Flaschenhals lebensbedrohliche Verletzungen zugefügt haben. Seit Ende September steht der chinesische Staatsangehörige nun vor Gericht. Viele Zeugen wurden an den bislang vier Verhandlungstagen angehört.

Arbeit in der Gastronomie fast unmöglich

Zuletzt hatte die Gerichtsmedizinerin und Sachverständige ihr Gutachten vorgestellt und anhand ihrer Untersuchungen deutlich gemacht, dass die Verletzungen an Hand und Kopf des Geschädigten „akut lebensgefährlich“ waren. Und dass sich der Zustand der Hand, an der Sehnen und Nerven durchtrennt waren, nach einem Jahr wohl nicht mehr verbessern würde. Der Geschädigte habe massive Probleme die Hand einzusetzen. Die Arbeit in der Gastronomie sei nahezu unmöglich, hatte er am ersten Verhandlungstag ausgesagt.

Ein Kräftemessen

Die Einlassung ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger verlesen. Nach Aussage des Angeklagten habe sich die Tat völlig anders zugetragen. Am besagten Abend, dem 22. November 2023, habe er den Geschädigten zum Essen eingeladen. „Ohne besonderen Grund“, wie es in der Erklärung heißt. Er habe frei gehabt. Hätte er gewusst, dass dieser einen Konflikt klären wolle, hätte er ihn nicht eingeladen.

Als der Geschädigte nach Aussage des Angeklagten betrunken gewesen sei, habe er mit dem Angeklagten Kräfte messen wollen. Er habe gesagt, „ich werde dich zur Vernunft bringen, bis du brav bist“. Und der Geschädigte habe ihn durch Gewalt unterwerfen wollen, so die Beschreibung des Angeklagten.

Mit Kopf gegen Ladegerät

Er sei vom Geschädigten mit der Faust auf die Nase geschlagen worden, der Geschädigte hatte dies anders geschildert. Daraufhin habe der Angeklagte ihn gepackt und auf den Boden geworfen und gefragt, warum er ihn schlage. Der Geschädigte sei dann mit dem Kopf gegen ein Handyladegerät gefallen und habe am Kopf geblutet. Sie hätten am Boden weitergekämpft. „Dabei dachte ich, er ist mein Freund“.

Dann habe er einen Stuhl gegen den Angeklagten geworfen, seine Jacke angezogen und sei nach draußen gegangen. Er habe gewollt, dass der spätere Angeklagte mit vor die Tür komme, um dort weiterzukämpfen. Der Kampf sei weitergegangen, und als der Angeklagte auf dem Boden lag, habe er nach einem metallenen Gegenstand gegriffen und sich gewehrt. Was das genau für ein Gegenstand war, wisse er nicht mehr. Er beschrieb es als Metallstück oder Blech. Der Geschädigte habe versucht den Schlag mit dem Arm abzuwehren. Dann sei er sehr schnell weggelaufen.

Eine Flasche habe es nach seiner Aussage nie gegeben. Im Anschluss habe er die Polizei angerufen. Warum der Angeklagte so schwer verletzt sei, das wisse er nicht. Er behauptete aber, dass der Geschädigte öfter mal in eine Schlägerei verwickelt gewesen sei. Dass der Geschädigte stark geblutet habe, das habe er wohl nicht gemerkt.

Geschichte nicht ganz nachzuvollziehen

Die gerichtsmedizinische Sachverständige konnte den neu geschilderten Tathergang mit dem Blech so nicht ganz bestätigen. „Ein Blech müsste dann scharf wie eine Scherbe oder ein Messer sein, um so eine Verletzung zu verursachen. Der Sturz auf ein Ladegerät sei stumpfe Gewalt. Das passe nicht zur Art der Verletzung. Der zweite Sachverständige gab am Montag sein psychiatrisches Gutachten ab. Hinweise auf eine Persönlichkeitsstörung oder dergleichen gebe es nicht.

Die Verhandlung wird am Dienstag, 5. November, um 9 Uhr mit den Plädoyers und der Urteilsverkündung fortgesetzt.