2 Jahre und 10 Monate sowie ein Schadensersatz in Höhe von knapp 3500 Euro: Das fordert die Staatsanwaltschaft im Fall der Tankstellenüberfälle eines heute 19-Jährigen. (Archivfoto) Foto: Ingo Günther

Fallen die Taten unter das Jugendstrafrecht? Darum ging es am zweiten Verhandlungstag der Tankstellenüberfälle des 19-jährigen Angeklagten. Jetzt ist das Urteil gefallen.

Ein Versprechen für das schnelle Geld, ein Onlinebetrüger, eine finanzielle Notlage, ein schlechtes Gewissen gegenüber den Eltern – all das soll einen damals 18-Jährigen aus dem Kreis Freudenstadt dazu verleitet haben, drei Tankstellen im Kreis Calw zu überfallen.

 

Bei den drei Taten sei er immer ähnlich vorgegangen: Unter Waffengewalt – bei den ersten beiden Überfällen benutzte er eine Schreckschusspistole, beim dritten Mal ein Messer – soll er die Kassiererinnen gezwungen haben, Bargeld in seine Tasche zu packen. Am Ende immer eine Entschuldigung. Verletzen wollen habe er niemanden, beteuerte der Angeklagte.

Am zweiten Verhandlungstag kommen nun neue Details ans Licht, insbesondere zur Tatwaffe. Der zuständige Kriminalhauptkommissar des Polizeipräsidiums Pforzheim beschreibt die Schreckschusspistole als gefährlich. Bis zu einem Abstand von zwei Metern könne ein Schuss Verletzungen zufügen. Die geladenen Patronen sollen mit Reizgas befüllt sein, erklärt er.

Jugendstrafrecht oder nicht?

Ein Berater der Diakonischen Bezirksstelle Freudenstadt äußert sich schriftlich zu den fünf Gesprächsterminen mit dem Angeklagten. Es habe sich um offene, inhaltliche Gespräche gehandelt, in denen der Angeklagte Zusammenhänge habe verstehen wollen. Konkret sei es darum gegangen, wie der Angeklagte sich habe so leicht manipulieren lassen können, fügt der 19-Jährige hinzu.

Abschließend bleibt nur noch die Frage nach dem Strafmaß. Der Jugendgerichtshelfer des Angeklagten spricht sich für eine Jugendstrafe von zwei Jahren aus – damit sie auf Bewährung ausgesetzt werden könne. Er sehe den Angeklagten definitiv als Heranwachsenden, sowohl in seiner persönlichen Entwicklung als auch in seiner Abhängigkeit zu den Eltern.

Staatsanwaltschaft schließt Bewährung aus

In ihrem Plädoyer schließt sich die Staatsanwältin dieser Sichtweise an, das Strafmaß setzt sie jedoch höher an – auf 2 Jahre und 10 Monate. Somit wäre eine Bewährung ausgeschlossen. Sein Verhalten sei zwar jugendtypisch, das Ausführen der Taten jedoch nicht. Diese seien bis ins Detail geplant gewesen. Auch die Häufigkeit der Überfälle spreche für eine höhere Strafe.

„Ich hoffe, es ist Ihnen bewusst“, richtet sie an den Angeklagten, „wären Sie 21 gewesen, hätte das Strafmaß bei fünf Jahren pro Tat beginnen können.“ Die Raubüberfälle seien keine Bagatellen gewesen, eine Minderung der Strafe sehe sie daher nicht gegeben. Zudem soll er den entstandenen Schaden in Höhe von 3585 Euro ersetzen.

Verteidigern fordert maximal zwei Jahre

Die Verteidigerin teile in vielerlei Hinsicht die Meinung der Staatsanwaltschaft. „Die drei Taten waren kein Kaugummidiebstahl aus einem Automaten.“ Die Schwere der Überfälle sei ihr bewusst. Dennoch plädiert sie für eine maximale Strafe von zwei Jahren, die dann auf Bewährung ausgesetzt werden könnte.

Schließlich meldet sich der Angeklagte noch selbst zu Wort. Er entschuldigt sich nochmals bei allen Geschädigten. Eine Wiederholungsgefahr schließt er ausdrücklich aus. „Ich habe viel zu große Angst.“

Angeklagter soll sich seinen Taten stellen

Nach langer Beratungszeit verkündet die erste große Jugendkammer das Urteil: 2 Jahre und 10 Monate wegen schwerer räuberischer Erpressung und dem illegalen Mitführen einer Schusswaffe. Damit folgt sie der Auslegung der Staatsanwaltschaft. Die Schadenssumme soll der 19-Jährige ebenfalls ersetzen.

Die Kammer ist der Auffassung, der Angeklagte habe sich seinen Taten noch nicht ganz stellen können. Das Urteil nimmt der Angeklagte niedergeschmettert entgegen.