Wegen des Tatvorwurfs des versuchten Mordes muss sich ein 49-Jähriger vor der 1. Schwurgerichtskammer des Rottweiler Landgerichts verantworten. Auch am zweiten Prozesstag werden Zeugen gehört.
Er soll seinen Bekannten und Arbeitgeber im November 2023 nach einer Auseinandersetzung niedergeschlagen und ihm mit dem zerbrochenen Flaschenhals einer Bierflasche lebensbedrohliche Verletzungen zugefügt haben. Seit Ende September muss sich der 49-jährige chinesische Staatsangehörige nun wegen des Tatvorwurfs des versuchten Mordes vor der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts verantworten.
Bis zur Villa Duttenhofer
Auch am zweiten Verhandlungstag wurden Zeugen zum Vorfall gehört, überwiegend am Einsatz beteiligte Polizeibeamte und Kriminaltechniker. Sie bestätigten die Aussagen des Geschädigten und schilderten die Ergebnisse ihrer Ermittlungen. So soll in der Hohlengrabengasse eine Baseballkappe mit Blutspuren und eine Jacke gefunden worden sein. Zudem habe man eine Blutspur von der Hohlengrabengasse bis hin zur Villa Duttenhofer ausmachen können.
Auch eine Mitbewohnerin des Hauses, in dem der Streit stattgefunden haben soll, bestätigte, dass sie an diesem Abend Lärm gehört habe. Weiter habe sie von dem Vorfall aber nichts mitbekommen. Der Geschädigte sei, stark blutend, zur Villa Duttenhofer geflüchtet, von wo aus dann der Notruf für Polizei und Rettungsdienst abgesetzt, und Erste Hilfe geleistet wurde.
Er sah nicht gut aus
Sowohl die Ärztin im Krankenhaus habe nach Aussage eines Polizisten bestätigt, dass die Verletzungen nicht lebensbedrohlich gewesen sein sollen, als auch einer der Rettungssanitäter. „Der Geschädigte hat allerdings nicht gut ausgeschaut“, so der Rettungssanitäter.
Die Polizei sei an dem Tatabend mit zwei Streifen vor Ort gewesen. Kurz nach dem Notruf aus der Villa habe auch der Angeklagte einen Notruf abgesetzt, worauf die eine Streife zu ihm in die Wohnung geeilt sei. Er sei nicht verletzt gewesen, habe aber über Schmerzen in der Brust geklagt, worauf er ebenfalls per Rettungswagen in die Klinik eingeliefert worden sei. Einer der am Einsatz beteiligten Polizisten sprach allerdings von „Theatralik“. An seiner Kleidung habe es aber Blutspuren gegeben.
Bierflasche nicht aufgetaucht
Die Polizisten hatten auch nach dem „Tatmittel“, angeblich einer Bierflasche mit abgeschlagenem Flaschenhals, gesucht, von dieser fehlt bislang allerdings jede Spur. Bereits beim Prozessauftakt hatte der Angeklagte keine Angaben zur Tat gemacht, lediglich zu seiner Person. Auch am zweiten Verhandlungstag schwieg er. Es liegen mehrere Urteile wegen Körperverletzung gegen ihn vor. Momentan sitzt er in Untersuchungshaft. Der Prozess wird am Mittwoch, 30. Oktober, um 9 Uhr fortgesetzt.