Im Berufungsverfahren überrascht der 52-Jährige mit neuen Schuldzuweisungen. Er sieht sich als Opfer von Nachbarn und Jugendlichen, doch der Vorsitzende Richter bleibt skeptisch.
Der mutmaßliche Unruhestifter aus der Vogelsangstraße hat den Berufungsprozess mit einer neuen Taktik begonnen. Vor dem Landgericht Rottweil bringt der 52-Jährige nun zwei Jugendliche ins Spiel, die seiner Ansicht nach für einige der ihm vorgeworfenen Taten verantwortlich sein sollen.
Der Prozess startete am Dienstagvormittag. In erster Instanz im September 2024, ist der Angeklagte bereits zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden.
Die Liste der ihm vorgeworfenen Taten ist lang: Beleidigung, Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und sogar Störung der Totenruhe. Insgesamt sind 97 Einzelfälle Gegenstand des Verfahrens.
97 Taten in 14 Monaten
Die Verlesung der Anklagepunkte nahm 45 Minuten in Anspruch – so lange, dass der Vorsitzende Richter Thomas Geiger danach eine kurze Pause einlegte. Unter den Vorwürfen finden sich 76 Fälle von missbräuchlicher Nutzung des Notrufs. In manchen Fällen rief der Angeklagte innerhalb weniger Stunden bis zu zehnmal die Polizei an, nur um Gespräche von unter 30 Sekunden zu führen. Laut Anklage erstrecken sich die Taten über einen Zeitraum von 14 Monaten, von April 2023 bis Juni 2024.
Mit den Beleidigungen die sich in vielen Fällen gegen Polizeibeamte aus der Revier in Rottweil richtete, habe der Angeklagte versucht Menschen in ihrer Würde herab zu setzen, so der Vorwurf. Begriffe wie „Arschloch“ und „Wichser“ gehören dabei zu den harmloseren Ausdrücken. Auch telefonische Morddrohungen, Widerstandsdelikte gegen Polizei und Feuerwehr sowie der tätliche Angriff auf einen 16-Jährigen werden dem Angeklagten vorgeworfen.
Der 52-Jährige, der aufgrund seines Verhaltens im vorherigen Verfahren und des dringenden Tatverdachts in Haft sitzt, wurde mit Fußfesseln in den Gerichtssaal gebracht. Er reagierte auf die Verlesung der Vorwürfe größtenteils regungslos, ließ jedoch hin und wieder ein kurzes Lächeln erkennen.
Langeweile als Tatmotiv?
Bereits in der ersten Instanz am Amtsgericht, war ein psychologisches Gutachten vorgestellt worden, das beim Angeklagten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung diagnostizierte. Dazu gehörten paranoides Verhalten, mangelnde Empathie, geringe Frustrationstoleranz und kindliche Impulsivität. Die meisten Taten, so das damalige Urteil, seien anlass- und pietätlos sowie gegen die Rechtsstaatlichkeit gerichtet gewesen. Auffällig sei zudem, dass viele der Vorfälle nach 16 Uhr stattfanden – offenbar aus Langeweile.
Auf die Frage nach dem Ziel der Berufung erklärte der Verteidiger, dass eine neue Beweisaufnahme angestrebt werde – mit dem Ziel eines Freispruchs. Der Angeklagte selbst äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen. Richter Geiger musste ihm mehrfach die Bedeutung einer Stellungnahme erklären, bevor es zu einer Aussage des mutmaßlichen Täters kam. „Wenn ich gewusst hätte, dass ich das vortragen müsste, hätte ich mich vorbereitet“, sagte der 52-Jährige, kurz bevor er seine Aussage machte.
Schließlich behauptete der Angeklagte, er habe bei vielen Taten unter starken Medikamenten wie Morphium gestanden und sei deshalb nicht zurechnungsfähig gewesen. Dabei verwies er auch auf den aktuellen Gutachter, dem er eine Medikamentenliste gegeben habe. Doch im Zwischengespräch zeigte sich, dass er offenbar nur Tilidin genommen habe.
Ein wirrer Versuch der Verteidigung
Die Einlassungen des Angeklagten wirkten wirr. Die meisten Vorwürfe bestritt er vehement. „Ich habe niemandem eine Tötung in Aussicht gestellt“, erklärte er, räumte aber kleinere Vergehen ein: „Ja, ich habe ihm auf die Hose gespuckt, aber nur, weil er mich provoziert hat.“
Wiederholt sprach er von einer Verschwörung der Nachbarn, die ihn loswerden wollten. Zudem beschuldigte er in vielen Fällen zwei Jugendliche, die ihn regelmäßig drangsaliert haben sollen. Sie hätten seinen Biomüll angezündet, seien wiederholt über sein Grundstück gegangen und hätten seine Haustür beschädigt.
Die missbräuchlichen Notrufe erklärte der Angeklagte mit Angst und Panik. „Ich habe angerufen, weil die Jugendlichen auf meinem Grundstück waren.“ Der Richter stellte jedoch infrage, warum er in den Notrufen nichts von den Jugendlichen, dafür aber über das Wetter berichtet habe. Der 52-Jährige blieb bei seiner Version.
Besonders auffällig sei auch, dass es seit der Inhaftierung des Angeklagten in der Vogelsangstraße keine Brände oder Vorfälle mehr gegeben habe, betonte der Richter.
Fortsetzung Ende Januar
Die Verhandlung wird am 28. Januar fortgesetzt. Bis dahin, so Geiger, habe der Angeklagte Gelegenheit, sich die Anklagepunkte genauer anzusehen und eine überlegte Stellungnahme vorzubereiten. Der Haftbefehl bleibt bestehen, da nach Ansicht des Gerichts weiterhin ein hoher Tatverdacht besteht.