Der 18-jährige Angeklagte aus dem Kreis Freudenstadt sagt in der Verhandlung am Landgericht Rottweil zu den drei Tankstellenüberfällen aus. (Symbolfoto) Foto: Dominik Zahorka

Für drei Tankstellenüberfälle muss sich ein 18-Jähriger aus dem Kreis Freudenstadt vor dem Landgericht Rottweil verantworten. Bisher hat er geschwiegen. Nun kommen Details ans Licht.

Die Taten klingen erschreckend: Drei bewaffnete Überfälle auf Tankstellen im Landkreis Calw – in Nagold, Altensteig und Bad Wildbad –, und das in kürzester Zeit. Die Vorfälle ereigneten sich am 29. September, 16. und 30. Oktober 2024.

 

Auf der Anklagebank vor dem Landgericht Rottweil zeigt sich der mutmaßliche Täter jedoch nicht als furchteinflößender Verbrecher, sondern als verunsicherter junger Mann. Zum Tatzeitpunkt war der Angeklagte aus dem Kreis Freudenstadt erst 18 Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm schwere räuberische Erpressung und das unerlaubte Führen einer Schusswaffe vor.

Bei den ersten zwei Überfällen soll er die Mitarbeiterinnen mit einer Schusswaffe bedroht haben, bei der dritten Tat hätte er ein Messer mit einer Klingenlänge von 14 Zentimetern benutzt. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu drei Jahre Haft. Ein Haftbefehl liegt zwar vor, wurde aber unter Auflagen ausgesetzt.

In die Fänge eines Betrügers geraten?

Bisher hat der Angeklagte zur Sache geschwiegen. An diesem ersten Verhandlungstag aber äußert er sich. Er erzählt von einer behüteten Kindheit, einem guten Verhältnis zu seinen Geschwistern, einem Interesse für Sport, aber auch Problemen in der Schule.

Ein verhängnisvolles Ereignis sei der Kontakt zu einer Person aus dem Internet gewesen. Auf Reddit, einer Art Internetforum, sei er mit einem anderen Benutzer ins Gespräch gekommen. Irgendwann sei es um Geld gegangen. Der Angeklagte sei darauf eingegangen. Er habe immer höhere Geldbeträge überwiesen – mit dem Versprechen, dass er baldig eine Auszahlung bekomme.

Angeklagter konnte nicht aufhören

Sein ganzes Konfirmationsgeld habe er eingezahlt – um die 2000 Euro. 800 Euro habe er seinem Vater gestohlen. Alles, weil der Kontakt ihm immer mehr Druck gemacht habe, zeitig zu überweisen. Ansonsten hätte er mehr bezahlen müssen – für den gleichen Ertrag. Das sei den Eltern aufgefallen. Im September 2024 kam es zur Anzeige gegen Unbekannt.

Zeugenaussagen bestätigen Version des Angeklagten

Die Überfälle ereigneten sich jedoch nach der Anzeige. Der Angeklagte erklärt, er habe es schon so viel Geld reingesteckt, in seinem Kopf hätte es nicht umsonst sein dürfen. „Ich wollte es wahrhaben“, sagt er.

Aus Geldnot habe er sich entschieden, die Überfälle zu begehen. Und aus einem schlechten Gewissen seiner Familie gegenüber. Er wollte ihr das Geld zurückzahlen. Bei den Überfällen erbeutete er knapp 3000 Euro. Das Bargeld habe er meist kurz darauf eingezahlt.

Vor Gericht beteuert er, mit seinen Taten niemanden habe verletzen zu wollen. Bei der Waffe handelte es sich um eine Schreckschusspistole, die Patronen seien nicht schussbereit gewesen. Das hätte er gewusst. Die Waffe gehörte dem Großvater, entdeckt habe er sie auf der Bühne. Auch während der Überfälle hätte er mit den Waffen nie direkt auf die Mitarbeiterinnen gezielt. Seine Taten bereue er zutiefst.

Die Aussagen decken sich mit denen der drei geschädigten Tankstellenmitarbeiterinnen. Die Waffen seien wie von ihm beschrieben gehalten worden. Beim Verlassen der Tankstelle, merken zwei von ihnen an, hätte er sich entschuldigt. Psychisch hätten alle drei Geschädigten die Vorfälle gut verarbeitet.

Urteil nach psychologischem Gutachten

Während der Verhandlung entschuldigt sich der Angeklagte persönlich bei den Mitarbeiterinnen, sowie den drei Tankstellenbetreibern, die ebenfalls als Zeugen geladen waren. Über seine Anwältin ließ der Angeklagte den drei Frauen einen Täter-Opfer-Ausgleich in Höhe von 500 Euro zukommen. Auch die Tankstellenbetreiber wolle er entschädigen.

Ehe ein Urteil gefällt wird, soll ein zweiter Termin noch das psychologische Gutachten des Angeklagten beleuchten.