Großaufgebot und Medienrummel: Yves R. sorgte mit der Entwaffnung von vier Streifenpolizisten und seiner anschließenden Flucht in den Oppenauer Wald im Juli 2020 für Aufsehen. Aktuell sitzt er noch eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten ab, könnte aber bereits im Januar vorzeitig entlassen werden. Foto: Armbruster

Yves R. – bekannt als "Waldläufer von Oppenau" – könnte bald wieder auf freiem Fuß sein. Das Landgericht Offenburg prüft eine vorzeitige Haftentlassung. Bei positivem Entscheid kann der 33-Jährige das Gefängnis bereits im Januar verlassen.

Offenburg - Der Fall Yves R. hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt: Der damals 32-Jährige entwaffnete im Juli 2020 bei der Kontrolle einer von ihm illegal bewohnten Waldhütte oberhalb Oppenaus vier Beamte und floh mit deren Dienstwaffen in den Wald. Die Polizei suchte mit einem Großaufgebot nach ihm. Erst fünf Tage später gelang die Festnahme des mittlerweile als "Waldläufer von Oppenau" bekannt gewordenen Mannes. Das Landgericht Offenburg verurteilte den damals 32-Jährigen im Februar 2021 wegen Geiselnahme zu drei Jahren Haft. Die Revision der Verteidigung wurde vom Bundesgerichtshof im Oktober 2021 abgewiesen.

 

Gericht prüft vorzeitige Haftentlassung regulär nach zwei Dritteln der Strafe

Doch womöglich muss der heute 33-jährige Yves R. seine Haftstraße gar nicht vollständig absitzen. "Derzeit prüft die zuständige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Offenburg die Voraussetzungen für eine vorzeitige Haftentlassung", erklärt Kai Stoffregen, Sprecher der Staatsanwaltschaft Offenburg, am Dienstag auf Anfrage unserer Redaktion. Es handele sich um eine reguläre Prüfung, nachdem zwei Drittel der Haftzeit verstrichen seien. Dazu gebe es in der Regel eine nicht-öffentliche Anhörung des Verurteilten. "Manchmal gibt es auch ein Gutachten, eine Sozialprognose, und die JVA wird angehört, wie er sich geführt hat", erläutert Stoffregen.

Yves R. stand zum Tatzeitpunkt bereits unter Bewährung

Das Urteil im Februar 2020 traf den laut eigener Aussage freiheitsliebenden Yves R. hart. Zumal seine vorgesehene Gesamtstrafe deutlich länger als drei Jahre ausfiel: Zum Zeitpunkt der Geiselnahme stand er bereits wegen eines Waffendelikts unter Bewährung. Diese wurde daraufhin widerrufen, weswegen noch neun Monate auf seine Freiheitsstrafe obendrauf kamen.

Yves R. befand sich zum Zeitpunkt seiner Verurteilung seit rund sieben Monaten in Untersuchungshaft. Die Zeit wurde auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Entlassen wird der "Waldläufer" frühestens im Januar. "Die Reststrafe würde dann zur Bewährung ausgesetzt", erläutert Stoffregen. Sollte R. tatsächlich im Januar auf freien Fuß kommen, hätte er zwei Jahre und sechs Monate verbüßt.

Anhörung ist für Ende des Jahres geplant

Es sei durchaus vorstellbar, dass das Landgericht eine mögliche Bewährung für den Waffennarr Yves R. an Auflagen knüpft, erläutert Stoffregen. Das Verbot sogenannter erlaubnisfreier Waffen – Druckluft- oder Schreckschusspistolen etwa – zu besitzen, sei eine Möglichkeit. "Erlaubnispflichtige Waffen" dürfe der Verurteilte ohnehin nicht mehr besitzen.

Bis wann das Gericht zu einer Entscheidung kommt, ist derweil noch unklar. Eine eigentlich für Ende November geplante Anhörung habe verschoben werden müssen, berichtete Anne Doll, Sprecherin des Landgerichts, am Dienstag. Das Landgericht rechne jedoch damit, dass der Termin bis Ende des Jahres stattfinden werde.