Unter anderem ein Richter ist vom Landgericht Karlsruhe verurteilt worden. Foto: dpa/Uli Deck

Drei Angeklagte sind in Karlsruhe zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie waren in allerlei krumme Geschäfte verwickelt.

Am Landgericht Karlsruhe fand ein langwieriger Strafprozess mit hohen Bewährungs- und Geldstrafen für ein Baden-Badener Gauner-Trio seinen vorläufigen Abschluss. Beteiligt an zahlreichen Fällen von Korruption in Form von Vorteilsannahme sowie Rechtsbeugung, Bestechlichkeit und Betrug waren dabei zwei ehemalige Gesetzeshüter – im Zusammenwirken mit einem örtlichen Autohändler. Für einen suspendierten Richter steht seine Pension auf dem Spiel.

Oberstaatsanwältin Birgit Becker hatte im November in zweistündigem Plädoyer für den angeklagten ehemaligen Strafrichter eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert; für den mitangeklagten pensionierten Polizisten forderte sie zehn Monate Freiheitsstrafe, für den Autohändler aus dem benachbarten Rastatt ein Jahr und vier Monate. Der Vorsitzende Richter der Strafkammer am Landgericht, Ulrich Bunk, hatte nur für den Polizisten und den Autohändler mit neun Monaten sowie zwölf Monaten ein etwas milderes Urteil parat. Den suspendierten Richter bestrafte die Kammer so wie von der Staatsanwältin gefordert.

Dienstverrat, Geld, gutes Essen

Bei den Vorwürfen ging es um Dienstverrat, Geld, gutes Essen und noble Automarken. Zwei der Angeklagten arbeiteten früher im Behördenzentrum von Baden-Baden, einem schmucklosen Gebäude an der Gutenbergstraße. Man kannte sich. Besondere Aufmerksamkeit bei den Ermittlungen fanden Geldzuweisungen an zwei Baden-Badener Sportvereine. Richter Bunk entfaltete bei der Urteilsbegründung nochmals ausführlich ein „Sittengemälde“, das zwischen den Beteiligten herrschte. Er verlas zahlreiche Emails, die den nahe liegenden Verdacht der Korruption mehr als erhärteten. So habe sich etwa der Autohändler ein „generelles Wohlwollen des Amtsrichters“ erwirken wollen. Der besagte ehemalige Strafrichter leitete ab 2014 „nebenberuflich“ die Rechtsabteilung des Autohauses, hat dies aber verschleiert; formal firmierte seine Frau als Angestellte.

Dem Richter werden acht Fälle von Vorteilsannahme zur Last gelegt, daneben Rechtsbeugung, Bestechlichkeit und Betrug. Zwischen 2014 und 2016 hatte er nachweislich in etwa 20 Fällen unentgeltlich Fahrzeuge des Autohauses genutzt, etwa für Urlaubsfahrten nach Kroatien. Umgekehrt versuchte er, Strafsachen gegen das Autohaus aus der Welt zu schaffen. „Anstelle an Recht und Gesetz hat er sich an den eigenen Maßstäben orientiert“, warf ihm Richter Bunk vor. Rechtsbeugung habe er begangen, in dem er etwa einen Haftbefehl gegen einen Spezi des Autohändlers außer Kraft setzte. Und – ebenso wie der ehemalige Polizist – Dienstgeheimnisse an den befreundeten Autohändler verriet.

Merkwürdige Sponsorenbetreuung

Besonderes Augenmerk fand auch ein System von Geldzuweisungen an zwei Baden-Badener Sportvereine: einer der Vereine erhielt dabei allein 150 000 Euro, die der angeklagte Richter in Strafprozessen Verurteilten als „Sozialleistung“ auferlegte. Der ehemalige Polizist hatte als Vorstand des Sportvereins anschließend – auf Kosten des Vereins – zu gemeinsamen Essen eingeladen – und das dann unter dem Titel „Sponsorenbetreuung“ verbucht.

Im Juli vergangenen Jahres, kurz nach Prozessbeginn, hatte der Anwalt des Richters noch versucht, seinem Mandaten mittels Gutachten „einen übersteigerten Narzissmus“ attestieren – und ihn damit für unzurechnungsfähig erklären zu lassen. Das wurde von der Strafkammer zurückgewiesen. Allen drei Angeklagten wurden zu den Urteilen auch Geldbußen auferlegt: dem ehemaligen Polizisten Richter wurde mit 10 000 Euro die höchste Summe auferlegt. Der suspendierte Richter, dem die Streichung der Pension droht, soll 2400 Euro zahlen, der Autohändler 5000 Euro.