Bei Audi darf auch künftig von „Mitarbeiter_innen“ die Rede sein (Symbolbild). Foto: IMAGO/Silas Stein/IMAGO/Silas Stein

Von „Mitarbeiter_Innen“ darf bei Audi auch künftig die Rede sein. Ein Mitarbeiter klagte gegen einen Gendersprache-Leitfaden. Nun wurde die Klage abgewiesen. Die Details zu der Entscheidung in Ingolstadt.

Das Landgericht Ingolstadt hat eine Klage gegen einen Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache bei der Audi AG abgewiesen. Ein Mitarbeiter der Konzernmutter VW, der mit Audi-Kollegen zusammenarbeiten muss, hatte den Ingolstädter Autohersteller auf Unterlassung verklagt. Er hatte sich daran gestört, dass die Audi-Mitarbeiter in der Kommunikation mit ihm wegen des Leitfadens Gender-Formen mit Unterstrich („Mitarbeiter_innen“) nutzen.

Wie die Zivilkammer am Freitag entschied, gibt es keinen Unterlassungsanspruch des Klägers. Der Vorsitzende Richter Christoph Hellerbrand betonte, dass der VW-Mitarbeiter nicht zur aktiven Nutzung des Leitfadens verpflichtet sei, weil dieser sich nur an Audi-Beschäftigte richte. Der Kläger kündigte an, das Urteil nun mit seinen Anwälten prüfen zu wollen. „Dass es weitere Schritte gibt, schließe ich explizit nicht aus“, sagte er zu möglichen Rechtsmitteln.