Der Prozess verzögert sich weiter. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Mitten in Heilbronn tritt ein junger Autofahrer aufs Gaspedal und rast über die Straße. Es kommt zum tödlichen Crash. Mit Spannung werden die Plädoyers erwartet, doch es dauert noch.

Nach einem neuen Antrag der Verteidigung und einer Bedenkzeit für die Kammer verzögert sich der sogenannte Heilbronner Raser-Prozess vor dem Landgericht weiter. Seit sieben Monaten bereits verhandeln Richter und Staatsanwältin, Verteidiger und Nebenkläger regelmäßig über die Verantwortung eines angeklagten junger Mannes für einen tödlichen Autounfall. 

 

Der 21-Jährige soll im Februar vergangenen Jahres in der Tempo-40-Zone mit rund 100 Stundenkilometern in das Auto eines Mannes gerast sein, als dieser mit seiner Familie aus einer Ausfahrt fahren wollte. Der 42-Jährige starb in den Trümmern seines Wagens, seine Frau wurde schwer, die beiden Kinder leicht verletzt. Unklar ist nicht nur, ob die Kammer nach Jugendrecht entscheiden wird. Sie muss auch klären, ob es sich aus ihrer Sicht um Mord, Totschlag oder fahrlässige Tötung handelt.

Die Verteidigung dürfte auf fahrlässige Tötung plädieren

Am letzten Tag einer für mögliche Anträge gesetzten Frist des Richters beantragte einer der beiden Verteidiger des angeklagten Mannes am Montag ein Gutachten eines Neuropsychologen. Der 21-Jährige habe nach Zeugenaussagen schon kurz vor dem Crash fast eine Fußgängerin an einem Zebrastreifen überfahren. Nun müsse geklärt werden, ob er die Frau tatsächlich wahrgenommen habe, ausgewichen und somit vorgewarnt gewesen sei. 

Sein Mandant könne sie auch mit seinen Augen gesehen, nicht aber wahrgenommen haben. Grund könne eine „Fehlfunktion des menschlichen Gehirns“ gewesen sein, sagte der Anwalt. „Bei diesem Vorgang kann ein beliebiges Objekt, von einem Fußgänger über einen Motorradfahrer bis zu einem Pkw, das tatsächlich und objektiv vorhanden ist, für das Gehirn vollständig verschwinden.“ 

Die Staatsanwältin wirft dem Fahrer unter anderem Totschlag und dreifachen versuchten Totschlag vor. Die Verteidigung dürfte hingegen auf fahrlässige Tötung plädieren. Die Große Jugendkammer prüft zudem, ob auch ein Mordvorwurf infrage kommen könnte. Am Mittwoch (14.00) kommt sie erneut zusammen.