Im Prozess wegen versuchten Mordes an Bauarbeitern in Gauselfingen weichen Aussagen ein und derselben Zeugen am zweiten Verhandlungstag entscheidend voneinander ab.
Es ist zwar keine sensationelle Wendung des gesamten Prozesses, doch zumindest der erste Anklagepunkt gegen zwei Brüder, die sich am Landgericht Hechingen wegen Mordversuchs verantworten müssen, stellte sich am zweiten Verhandlungstag womöglich etwas anders dar als in der Anklageschrift.
Vorgeworfen wird den jungen Männern, die aus der Ukraine stammen und als Kriegsflüchtlinge nach Deutschland kamen, sie seien am 24. Juni mit ihrem Auto im Burladinger Stadtteil Gauselfingen mit hohem Tempo auf rumänische Bauarbeiter zugerast.
Ihre Absicht: Die Männer zu töten, nachdem es zuvor Streit zwischen den beiden Parteien gegeben hatte. Einer der Arbeiter war in einer Baugrube beschäftigt, ein anderer stand daneben. Sie hätten sich nur durch einen Sprung zur Seite retten können, hieß es zunächst (wir berichteten).
Verschiedene Aussagen
Die zwei Betroffenen und zwei ihrer Kollegen wurden dazu am Dienstag, 11. November, vor Gericht befragt. Dabei wichen ihre Aussagen nicht nur voneinander ab, sie unterschieden sich teils auch vehement von dem, was unmittelbar nach dem Geschehen gegenüber der Polizei zu Protokoll gegeben wurde. Demnach könnte es so gewesen sein, dass die Brüder zwar mit Tempo an die Baustelle heranfuhren, aber kurz zuvor doch noch abbremsten. Einer der Bauarbeiter behauptete sogar, das Auto sei ganz stehengeblieben, bevor es im weiteren Verlauf die Grube auf einer dafür ausgelegten Traverse überquerte.
Die gegensätzlichen Darstellungen und Widersprüche ärgerten den Vorsitzenden Richter Volker Schwarz. Wie es denn komme, dass sich die heutigen Aussagen in mehreren Punkten so ganz von denen bei der Polizei unterscheiden?
Keine Erinnerung mehr
Er könne sich inzwischen einfach nicht mehr genau an den Vorfall erinnern, machte einer der Männer mehrfach geltend. Ein anderer meinte, seine damaligen Aussagen seien von der Polizei falsch protokolliert worden, nachdem er dort, genau wie seine Kollegen, auf einen Dolmetscher angewiesen war. Das war ein Argument, das Richter Schwarz, Vizepräsident des Landgerichtes, gar nicht gerne hörte. Aus diesem Gewirr von Widersprüchen müssen die Juristen nun ihre Schlüsse ziehen. Weitestgehend einig waren sich die vier Zeugen, dass die beiden Ukrainer mit ihrem Auto wenig später zurückkamen und auf sie losgingen.
Mit Wagenheber und einem Feuerlöscher
Den Darlegungen des Staatsanwaltes zufolge schlugen die beiden mit einem Wagenheber und einem Feuerlöscher auf ihre Opfer ein, ebenfalls in der Absicht, sie zu ermorden. Die 21 und 20 Jahre alten Brüder, die seit Monaten in Untersuchungshaft sitzen, behaupten dagegen, sie seien die Angegriffenen gewesen.
Ein genaueres Bild ergibt sich womöglich aus der Befragung weiterer Zeugen. Der Prozess wird am 17. November um 9 Uhr vor der Großen Jugendkammer am Landgericht Hechingen fortgesetzt.