Gegen das Urteil des Landgerichts Hechingen über einen Fahrlehrer aus dem Raum Sigmaringen wurde keine Revision eingelegt – ganz ist die Sache aber noch nicht vom Tisch.
Ende August hatte die erste große Strafkammer des Landgerichts Hechingen einen 42-Jährigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.
Der Fahrlehrer aus dem Raum Sigmaringen war wegen sexuellen Übergriffs, sexueller Belästigung und exhibitionistischer Handlung angeklagt gewesen, teilt die Pressestelle des Landgerichts mit.
Staatsanwaltschaft Hechingen legt Beschwerde zur Haftentschädigung ein
Zudem wurde ihm Vergewaltigung einer Fahrschülerin in sechs Fällen vorgeworfen – von diesen aber wurde er freigesprochen. Das Gericht konnte nicht ausschließen, dass die Sexualkontakte zwischen Fahrlehrer und -schülerin einvernehmlich waren.
Und da nach Ablauf der Frist weder der Staatsanwalt noch die Fahrschülerin als Nebenklägerin Revision eingelegt haben, ist das Urteil in diesen Punkten rechtskräftig, heißt es weiter.
Allerdings hat die Staatsanwaltschaft Hechingen Beschwerde gegen die Entscheidung zur Haftentschädigung eingelegt, so dass sich das Oberlandesgericht Stuttgart noch mit dem Verfahren befassen wird.