Kokain und Marihuana: Mit diesen Betäubungsmitteln hat der Angeklagte hauptsächlich Geschäfte gemacht. Foto: ©New Africa-stock.adobe.com

Über 140-000 Euro soll ein 26-jähriger aus dem Raum Balingen mit verschiedenen Betäubungsmitteln im vergangenen Jahr erwirtschaftet haben. Am zweiten Prozesstag gibt es von Seiten des Gutachters eine kleine Überraschung. Das Landgericht Hechingen spricht am Ende ein hartes Urteil.

Hechingen - Zu Beginn des zweiten Prozesstages am Montag im Hechinger Landgericht geht es zunächst um das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen. Er müsse eine frühere Entscheidung revidieren, sagt er. In einem ersten Gutachten attestierte er dem Angeklagten eine Betäubungsmittelabhängigkeit, wegen der sich dieser in Therapie begeben wollte.

Nachdem er allerdings die Auswertung einer Haarprobe erhalten habe, hat sich seine Auffassung geändert. "Sie sind kein Patient für die Psychiatrie", sagt der Experte. Die Probe hat ergeben, dass der Angeklagte, entgegen seiner Aussage, im Zeitraum, in dem er die Taten begangen haben soll, "clean" war.

Florierender Drogenhandel

Der 26-Jährige hat am ersten Prozesstag am 7. Juni angegeben, dass er den florierenden Drogenhandel nur aufgrund seiner eigenen Betäubungsmittelabhängigkeit betrieben haben will. "Sie waren allerdings nicht mit Drogen vollgepumpt", merkt Richter Hannes Breucker. Das hatte die Haarprobe ergeben.

Beim Vorlesen des Bundeszentralregisters des Angeklagten wird klar, dass es sich hierbei um eine "klassische" Verbrecherkarriere handelt. Bereits als 13-Jähriger trat er vor dem Landgericht Albstadt in Erscheinung.

Damals wurde er wegen Diebstahls und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. In den folgenden Jahren wurde es nicht besser: Gemeinschaftliche Sachbeschädigung, gefährliche Körperverletzung, Trunkenheit im Straßenverkehr, Erschleichung von Leistungen und Handel mit Betäubungsmitteln.

Gerade der letzte Punkt spielt in diesem Verfahren eine Rolle, denn der Angeklagte handelte im Jahr 2020 munter weiter mit verschiedenen Drogen, während ein anderes Verfahren wegen des gleichen Tatbestands noch am Laufen war. "Die Justiz hat sie offenbar nicht beeindruckt", merkt Breucker an. "Es war ein großer Fehler, dass sie nicht aufgehört haben."

Das Plädoyer der Staatsanwältin fällt vergleichsweise lang aus. Sie führt noch einmal die Mengen auf, die der Angeklagte gehandelt haben soll: 1,25 Kilogramm Kokain, 10,5 Kilogramm Marihuana, 1000 Ecstasy-Tabletten und ein Kilogramm Amphetamin. "Bereits mit zehn Gramm Kokain handelt es nicht mehr um eine geringe Menge", so die Staatsanwältin. "Dafür sieht der Gesetzgeber bereits eine Mindeststrafe von einem Jahr vor."

Angeklagter schiebt Tod von Schwester vor

Bei der Verhandlung vor einem Jahr wegen ähnlicher Anklagepunkte soll der Angeklagte den Tod seiner Schwester, der im Zusammenhang mit Betäubungsmittelkonsum stand, vorgeschoben haben. "Er sagte damals, das soll ihm gezeigt haben, dass sein Handeln falsch war. Heute wissen wir: Von Einsicht und Reue gibt es keine Spur", sagt die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer.

Das Gericht verurteilt den jungen Mann am Ende zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten. Außerdem kommen noch zwei Jahre durch ein anderes Verfahren obendrauf. Darüber hinaus wurde angeordnet, dass insgesamt 141 450 Euro eingezogen werden sollen. Diese Summe soll der Angeklagte aus seinen illegalen Geschäften erwirtschaftet haben.

Bei der Urteilsbegründung appelliert Breucker an den jungen Mann, dass er im Gefängnis eine Ausbildung machen sollte: "Wir nicht Ihre Erziehungsberechtigten, aber wir wollen, dass Sie wissen, dass es eine Chance gibt. Es ist uns wichtig, Sie auf die Beine zu stellen, damit Sie ein Drogen- und straffreies Leben führen können."