Zahlreiche Daten wurden auf den Geräten des Angeklagten sichergestellt. Foto: Henrik Josef Boerger/dpa/dpa-tmn

Ein Lehrer soll die Tochter seiner Lebensgefährtin unsittlich berührt und zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben. Sie war im Tatzeitraum anfangs neun, später 13 Jahre alt.

Das war für niemanden bei Prozessauftakt leicht: Am Landgericht Hechingen wird derzeit der Fall von sexuellen Missbrauchs von Kindern in sieben Fällen und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen sowie die Anfertigung und der Besitz kinderpornografischer Schriften verhandelt.

 

Knapp zwei Stunden lang verlas der Staatsanwalt die rund 60-seitige Anklageschrift. Demnach wurden bei der Hausdurchsuchung des 52-jährigen Angeklagten am 5. Juni 2025 weit über 270 000 kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos gesichtet. Und das sind wohl nur etwa 40 Prozent der tatsächlich vorhandenen Dateien. Exemplarisch beschrieb der Staatsanwalt „nur“ 94 Fotos und 51 Videos. Diese Bilder, die unweigerlich vor dem geistigen Auge erschienen, wollte man nur möglichst schnell wieder vergessen

Angeklagte: habe Dateien nicht aus dem Darknet

Der Angeklagte verfolgte mit großem Interesse die Schilderungen, weil er in seinem anfänglichen Teilgeständnis erläuterte, die Mehrzahl der beschriebenen Inhalte seien ihm überhaupt nicht gegenwärtig. Auf Nachfrage des Richters gab der Angeklagte an, er habe die Dateien nicht aus dem Darknet, sondern von einer besonderen Seite im Internet, auf die er einst durch einen Fernsehbericht aufmerksam geworden war. Man sehe vor dem Herunterladen auch nicht die einzelnen Fotos oder Videos, sondern könne jeweils nur ein ganzes Bündel von etwa 3000 Dateien anklicken, die sich dann in einem Downloadordner befänden. Um jene Fotos, die einen interessieren, herauszufiltern, müsse man sie wiederum in einen separaten Ordner ziehen.

Auch schwere Missbrauchsfälle zur Anklage gebracht

Insofern fanden die Beamten bei der Wohnungsdurchsuchung auch auf vier elektronischen Geräten die kinderpornografischen Inhalte in strukturierten Ordnern vor. „Ich war überrascht, dass da auch Säuglinge zu sehen sind“, erklärte der Angeklagte und versicherte, er interessiere sich „nur“ für Mädchen im Alter zwischen 11 und 14 Jahren. Diese Fotos habe er sich besorgt und angeschaut zur Selbstbefriedigung – mehrmals in der Woche, so der 52-Jährige, der bereitwillig Auskunft gab. Zur Anklage kamen allerdings nicht nur die kinderpornografischen Schriften, sondern auch der – in zwei Fällen schwere – sexuelle Missbrauch von Kindern.

Hier räumte der Angeklagte zunächst nur ein, dass er die damals zu Beginn der Beziehung neunjährige Tochter der Lebensgefährtin und nach Beendigung der Beziehung 13-Jährige nie zu Handlungen gezwungen habe: „Die Befriedigung habe ich an mir selbst durchgeführt.“ Nach einer kurzen Verhandlungspause räumte der Angeklagte allerdings sämtliche Vorwürfe ein, um dem inzwischen 17-jährigen Mädchen eine Aussage vor Gericht zu ersparen: „Ich bin vollkommen schuldig. Ich streite nichts ab. Ich übernehme die Verantwortung. Sie soll nicht aussagen müssen. Ich will sie vor Schaden bewahren.“

Öffentlichkeit teils ausgeschlossen

Die damalige Lebensgefährtin des Angeklagten und Mutter des geschädigten Mädchens sowie die Therapeutin der inzwischen jungen Frau sagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus.

Heikel ist im genannten Fall, dass der 52-Jährige von Beruf Lehrer ist und es bereits Vorfälle an Schulen im Zollernalbkreis gab. An der einen Schule bot er einer Schülerin das „Du“ an und pflegte einen privaten Chat über Whatsapp und E-Mail mit allerlei gegenseitigen Komplimenten.

An der neuen Schule berührte er dann eine Neuntklässlerin wohl mehrfach an der Schulter und in einem Fall legte er demnach die Hand auf ihren Oberschenkel. Die inzwischen 19-Jährige sagte ebenfalls vor Gericht aus. Angesprochen auf das unziemliche Verhalten gegenüber Schutzbefohlenen, erklärte der Angeklagte, er habe sich nichts dabei gedacht.

Die Verhandlung wird am Mittwoch, 10. Dezember, um 9 Uhr am Landgericht Hechingen fortgeführt.