Auf dem Parkplatz des alten Hechinger Krankenhauses klickten die Handschellen – aber erst, nachdem der mutmaßliche „Reichsbürger“ einige Zivilpolizisten in eine Rangelei verwickelt hatte. Foto: Marcus Brandt/dpa

Filmreife Szenen haben sich am 12. April 2023 auf dem Parkplatz des alten Hechinger Krankenhauses abgespielt.

Fast drei Jahre ist es her, aber immer noch beschäftigt es die Justiz, was sich am späten Vormittag des 12. April 2023 auf dem Parkplatz des Dialysezentrums beim ehemaligen Hechinger Krankenhaus abgespielt hat.

 

Ein Geschwisterpaar aus einem Dorf hinter der Tübinger Kreisgrenze fuhr mit seinem Auto vor, um den schwerkranken Vater von der Dialyse abzuholen.

Was die Frau am Steuer und ihr Bruder auf dem Beifahrersitz nicht ahnten: Sie wurden von ihrem Haus bis zu ihrem Zielort von mehreren Zivilfahrzeugen der Polizei verfolgt.

„Observation, Ziel: Ergreifung“

Auf dem Parkplatz angelangt, hielt die mobile Fahndungseinheit der Kriminalpolizei die Gelegenheit zum Zugriff für günstig. Ihr Auftrag lautete nämlich: „Observation mit dem Ziel Ergreifung.“ So schilderte es einer der Zivilbeamten im Zeugenstand. Verhaftet werden sollte der Beifahrer in dem VW Golf – ein Landwirt, den die Ermittler als mutmaßlichen Leugner der republikanischen Staatsordnung im Visier hatten. Der Mann hatte sich hartnäckig geweigert, eine 120-tägige Ordnungshaft anzutreten, die das Oberlandesgericht Stuttgart im Zuge eines jahrelangen Nachbarschaftsstreits verhängt hatte.

„Bei der Dienstbesprechung hieß es, es handle sich um einen Reichsbürger, der sehr widerständig sei“, berichtete ein weiterer Polizist. „Unsere Anweisung lautete: Wir sollten vorsichtig sein, auf Eigensicherung achten.“

„Polizei! Motor aus!“

Der „Reichsbürger“-Verdacht war auch der Grund für die Vielköpfigkeit des Einsatzkommandos. Und in der Tat trafen die Beamten auf Widerstand, als sie an die Beifahrertür des Autos herantraten. Die Rufe „Polizei! Motor aus!“ soll das Geschwisterpaar im Golf ignoriert haben. Stattdessen, so schilderten es Mitglieder der Einheit, soll der Gesuchte seine Schwester aufgefordert haben: „Fahr los! Fahr los!“

Gerangel auf Beifahrersitz

Und während auf dem Beifahrersitz ein wüstes Gerangel zwischen zwei Beamten und dem Festzunehmenden anhob, soll der Motor des Wagens mehrfach laut aufgeheult und das Auto selbst einen halben Meter weit gerollt sein – weshalb einer der Polizisten sich genötigt sah, „auf die Seite zu springen, als das Fahrzeug sich auf mich zubewegte“.

Beide mit Handschellen fixiert

Ergebnis: Bruder und Schwester wurden schließlich überwältigt und mit Handschellen fixiert, ein Polizist erlitt durch Tritte des Verhafteten Verletzungen an den Beinen, der Landwirt selbst blutete nach Faustschlägen eines anderen Beamten am Kopf – und „dass sonst niemand verletzt wurde, lag nur daran, dass es einem Polizisten gelang, geistesgegenwärtig den Leerlauf des Wagens einzulegen“.

Ein Jahr Haft auf Bewährung

So hatte es jedenfalls das Amtsgericht gesehen, das den Landwirt in erster Instanz wegen tätlichen Angriffs auf Vollzugsbeamte, Körperverletzung und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt hatte – und seine Schwester zu sechs Monaten und zwei Wochen auf Bewährung.

Weil beide gegen dieses Urteil Berufung eingelegt haben, wird der Fall jetzt vor der Kleinen Strafkammer des Landgerichts neu aufgerollt. Während Rechtsanwalt Thomas Hartmann zu Protokoll gab, dass seine Mandantin alle Vorwürfe zurückweise und ein Freispruch sein Ziel sei, räumte Verteidiger Dr. Lars Hamm ein, dass sein Mandant Widerstand geleistet habe. Den Vorwurf, das Auto als Waffe benutzt zu haben, bestritten beide Angeklagten. Was Hamm ebenfalls abstritt, ist, dass sein Mandant ein „Reichsbürger“ sei: „Es gibt keine Hinweise darauf, dass er dieser Szene angehört.“

„Ungerecht behandelt“

Seine Weigerung, die gerichtlich verfügte Ordnungshaft anzutreten, erklärte der Landwirt damit, dass er bei der Pflege seines schwerkranken Vaters gebraucht worden sei: „Ich wollte meine Geschwister nicht im Stich lassen.“ Außerdem sei er vom Landgericht Tübingen im Streit mit seinen Nachbarn „jahrelang ungerecht behandelt“ worden.

Im Hintergrund schwelt ein unübersichtlicher Streit um Ackerflächen zwischen der Landwirtsfamilie und einem Bio-Saatgutunternehmen aus der Nachbarschaft. Welche Flächen wurden verpachtet? Welche wurden verkauft? Wer darf über das Land verfügen und Agrarsubventionen dafür beantragen? Der angeklagte Landwirt vertritt die Auffassung, er habe „wegen 45 Quadratmeter Überlappung in den Knast gehen müssen“. 300 Tage Ordnungshaft hat er nach seiner Verhaftung abgesessen.

„Schlägertrupp“ der Nachbarn?

Verfolgt fühlten sich die Landwirts-Geschwister aber nicht nur von der Justiz, sondern auch von den Nachbarn selbst. „Ich bin von denen zweimal auf dem Acker verfolgt worden“, schilderte die Angeklagte. Und als sich an jenem verhängnisvollen 12. April 2023 plötzlich unbekannte Männer vor ihrem Auto aufbauten, hätten sie diese nicht als Polizisten erkannt, sondern einen von den verfeindeten Nachbarn geschickten „Schlägertrupp“ gewittert. Nur deshalb habe man sich zur Wehr gesetzt. Aber nicht mit dem Auto. „Der Rückwärtsgang war drin. Damit konnte ich die Polizisten gar nicht überfahren“, beharrte die Angeklagte, die ihre Weltsicht im Übrigen so schilderte: „Heutzutage laufen Polizisten in Zivil rum und Nichtpolizisten in Uniform. Da kann man gar nicht sagen, wer was ist.“

Fortsetzung am Mittwoch

Ob die Kleine Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Albrecht Trick dieser Version Glauben schenkt, wird sich an diesem Mittwoch, 25. Februar, zeigen, wenn die Verhandlung ab 9 Uhr fortgesetzt wird.