Die Verhandlung wegen erpresserischen Menschenraubs vor dem Landgericht Hechingen wird fortgesetzt. Neben dem Hauptvorwurf sieht die Anklageschrift weitere Taten vor.
Der Prozessauftakt hatte Mitte Oktober für mächtig Rummel am Hechinger Landgericht gesorgt. Am Freitag, 7. November, ab 9 Uhr wird der Prozess wegen erpresserischen Menschenraubs gegen sieben Jugendliche und junge Erwachsene aus dem Zollernalbkreis sowie dem Kreis Tübingen fortgesetzt.
Wegen der zahlreichen Angeklagten und deren Verteidiger mussten bei der ersten Verhandlung gar Tische und Stühle im Großen Sitzungssaal zusätzlich aufgestellt werden; auch die Zuschauerreihen waren rappelvoll. Entsprechend scharf waren auch die Sicherheitskontrollen vor dem Betreten des Sitzungssaals.
Beim Verhandlungsauftakt wurde lediglich die 18-seitige Anklageschrift verlesen. Die Staatsanwaltschaft wirft den jungen Männern vor, einen heute 17-Jährigen zwei Mal entführt, geschlagen und mit dem Tod bedroht zu haben. Hintergrund seien Schulden aus Drogengeschäften gewesen, die das Opfer nicht habe begleichen können.
Mehrere Tage in der Gewalt der Täter
Erstmals sollen die Angeklagten ihr Opfer im Januar oder Februar diesen Jahres in einer Mössinger Wohnung festgesetzt haben. In der Folge schlugen die Täter, so sieht es die Anklageschrift vor, mehrfach mit der Faust in das Gesicht und die Rippen des 17-Jährigen. Letztlich ließen sie von ihm ab und brachten ihn wieder nach Hause. Aus Angst soll die Familie des Opfers 3100 Euro an die Angeklagten gezahlt haben.
Der Schrecken ging dann am Freitag, 11. April, weiter. Erneut sei das Opfer, wieder wegen Schulden aus Drogengeschäften, in wechselnden Wohnungen in Mössingen, Bodelshausen, aber auch auf einer Autofahrt nach Haigerloch und Bisingen, bis Dienstagnacht, 15. April, festgehalten worden. Dann schlug die Polizei zu und schnappte die Täter, die seither in U-Haft sitzen.
Gespräche erfordern umfassendes Geständnis
Am zweiten Verhandlungstag werden laut einer Sprecherin des Landgerichts die Angeklagten vernommen. Dazu könnte es zu Gesprächen zwischen der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern kommen. Voraussetzung, so machte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beim Prozessauftakt deutlich, sei hierfür aber ein umfassendes Geständnis.
Dabei werden neben dem erpresserischen Menschenraub einzelnen Angeklagten weitere Taten vorgeworfen. Einer der Angeklagten stammt aus Bisingen und soll im Februar diesen Jahres vor einer Balinger Shisha-Bar mit einer Gaspistole einer Person in Gesicht und Brust geschossen haben. Der Geschädigte soll dadurch ein zwei Zentimeter großes blutendes Loch in der Wange erlitten haben.
Gegen weitere Angeklagte wird zudem wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verhandelt, ein weiterer beging in der JVA eine gefährliche Körperverletzung – mit einer in einer Socke gesteckten „massiven“ Thunfischdose.
Bis Ende Februar soll der Mammutprozess, 13 Verhandlungstage sind insgesamt angesetzt, abgeschlossen sein.