Landgericht in Hechingen Foto: dpa/Silas Stein

Eine 50-jährige Frau stand wegen versuchter Anstiftung zum Totschlag in Hechingen vor Gericht. Nun wird der Freispruch begründet.

Der Freispruch des Landgerichts Hechingen im Prozess um den Verdacht einer versuchten Anstiftung zum Totschlag gegen eine Frau ist rechtskräftig. Laut Landgericht Hechingen hat die Staatsanwaltschaft ihre Revision zurückgenommen.

 

Der 50-Jährige aus dem Landkreis Sigmaringen war Folgendes vorgeworfen worden: Sie soll versucht zu haben, ihren Exmann zu töten, der sich aufgrund eines Unfalls im Krankenhaus befand.

Den behandelnden Arzt soll sie angewiesen haben, lebenserhaltende Maßnahmen abzuschalten.

Mann will weiterleben

Laut Landgericht Hechingen stellte sich jedoch während der Hauptverhandlung heraus, dass die gesamte Familie des Mannes der Meinung war, dieser habe so nicht leben wollen – lebenserhaltende Maßnahmen seien von ihm nicht gewünscht gewesen, hieß es.

Die Familie habe einstimmig entschieden, „ihn gehen zu lassen“, so das Landgericht.

Ihnen sei bewusst gewesen, dass zunächst eine Sitzung der Ethikkommission einberufen werde, bei welcher weitere Maßnahmen besprochen werden sollten.

Da der Mann jedoch in der Zwischenzeit wieder zu Bewusstsein kam, musste eine weitere Entscheidung nicht getroffen werden. Er wollte weiterleben.

Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse sei die Angeklagte vom Tatvorwurf freigesprochen, heißt es nun.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst gegen diesen Freispruch Revision eingelegt, diese jedoch nach Erhalt der schriftlichen Urteilsgründe zurückgenommen.