Prozessauftakt im Falle eines ukrainischen Brüderpaars, das im Juni in Tötungsabsicht auf Baustellenarbeiter in Gauselfingen losgegangen sein soll.
Erhöhte Sicherheitsvorkehrungen am Landgericht Hechingen, Zollernalbkreis, beim Prozessauftakt gegen zwei Männer. Ihnen wird vorgeworfen, sie hätten im Juni dieses Jahres in Gauselfingen, Stadt Burladingen, Bauarbeiter attackiert. Nicht nur, um Prügel auszuteilen, sondern um die Männer zu ermorden.
So viele Sicherheitskräfte und Sicherheitskontrollen wie am Montagmorgen, 10. November, sieht man üblicherweise am Landgericht Hechingen nur, wenn es etwa um Fälle geht, die mit Reichsbürgern oder kriminellen Vereinigungen zu tun haben.
Wie sich herausstellte, gehören die beiden angeklagten Brüder, 21 und 20 Jahre alt, einer größeren, landesweit polizeibekannten Familie an. Es könnten vorab Drohungen ausgesprochen worden sein. Der Vorsitzende Richter Schwarz sagte im Verlauf der Verhandlung, mehrere Zeugen hätten im Vorfeld ihre „Angst“ geäußert, hier vor Gericht aufzutreten. Der Richter warnte die Angeklagten: Sollten in absehbarer Zeit betreffende Personen, deren Autos oder Häuser Schaden erleiden, sei es nicht schwer, Rückschlüsse auf die Verursacher zu ziehen. „Dann haben Sie ein Problem“, schärfte er ein. Die zwei Angeklagten, so seine Aufforderung, sollten diese Mahnung ihrer Familie zukommen lassen. Die beiden selber sitzen seit mehreren Monaten in Untersuchungshaft.
Dolmetscherin notwendig
Das Brüderpaar stammt eigener Aussage zufolge aus der Ukraine, spricht jedoch ungarisch, weshalb die Anwesenheit einer Dolmetscherin notwendig war. Zur Tatzeit lebten sie bereits mehrere Monate in der Gauselfinger Turnhalle, die zur Flüchtlingsunterkunft ausgebaut worden war. Laut Staatsanwalt gerieten sie am 24. Juni mit Bauarbeitern, die mit dem Verlegen von Glasfaserkabeln beschäftigt waren, in Streit. Die Arbeiter hatten sie aufgefordert, mit ihrem Auto langsamer über die Baustelle zu fahren, die sich unweit der Unterkunft befand.
Laut Anklageschrift soll der Fahrer nach einer mündlichen Auseinandersetzung mit Tempo 45 auf zwei der Arbeitenden losgefahren sein – in der vollen Absicht, sie umzubringen. Die Männer hätten ihr Leben nur durch einen Hechtsprung retten können.
Angriff mit Wagenheber
Damit nicht genug. Anschließend sollen die Ukrainer zurückgekehrt sein. Es kam zum Angriff. Der eine der Angeklagten schlug, diesen Ausführungen zufolge, mit einem Wagenheber zu, der andere mit einem Klein-Feuerlöscher. Beides hatten sie dem Kofferraum des Wagens entnommen. Wiederum hätten die Brüder vorgehabt, die anderen zu töten. Bei diesem zweiten Aufeinandertreffen befanden sich offenbar zudem Familienmitglieder aus dem Wohnheim in ihrem Gefolge. Darüber hörte man zunächst aber keine Einzelheiten.
Brüder stellen es anders dar
Nach Darstellung der Brüder war es umgekehrt. Man sei allenfalls etwas zügig über die Baustelle gefahren und habe sich sogar noch entschuldigt. Bei der zweiten Begegnung sei es der Baustellenleiter gewesen, der – nachdem sie angehalten hatten – durch das geöffnete Seitenfenster in den Wagen griff, den Zündschlüssel umdrehte, den Fahrer herauszerrte und sofort auf ihn einschlug – sodass er Brüche an Rippen und am Daumen davontrug. Der jüngere Bruder sei ihm daraufhin zu Hilfe geeilt und habe ebenfalls Hiebe kassiert.
Viele Fragen bleiben offen
Die Geschichte wirkte indes nicht ganz schlüssig. Wie kamen die zwei an die Geräte aus dem Kofferraum? Warum ging der zweite Bruder ans Heck des Wagens, statt den anderen unmittelbar zu verteidigen, fragte Richter Schwarz. Die vom Staatsanwalt dargelegte Version, verteidigten sich die Angeklagten, stimme nicht. Sie sei von den Bauleuten erfunden worden, weil die ihre Schuld verdecken wollen. „Die stecken alle unter einem Hut“, übersetzte die Dolmetscherin. Diesbezüglich hatte der Vorsitzende jedoch bereits eingangs angedeutet, es lägen nicht nur belastende Aussagen der Arbeiter vor, sondern ebenso von Nachbarn, die die Vorgänge beobachtet hatten und von der Polizei vernommen worden waren.
Polizisten sagen aus
Zunächst traten am Montag Polizeibeamte auf, die unmittelbar nach dem Geschehen am Tatort waren oder die weiteren Ermittlungen leiteten. Wie in den ersten Stunden des Prozesses ebenfalls deutlich wurde, besaß der Fahrer keinen Führerschein. Ob das Fahrzeug überhaupt korrekt angemeldet war, blieb unklar. Das Auto sei in einem denkbar schlechten Zustand gewesen, schilderte es eine Beamtin. Nicht bloß reparaturbedürftig, sondern im Innenraum total verdreckt. Ähnlich hätten sich ihr die Wohnräume der Familie in der Unterkunft dargeboten – „eklig“, von Kakerlaken verseucht. Das sei in anderen Zimmern des Gauselfinger Wohnheims ihrer Erfahrung zufolge nicht der Fall.
Der Prozess der Großen Jugendstrafkammer des Landgerichtes Hechingen wird am Dienstag, 11. November, fortgesetzt. Darüber hinaus sind weitere Termine angesetzt.