Das Landgericht in Hechingen Foto: Holderied

Im vergangenen Jahr kam es zu einem Verkehrsdelikt, der angeklagte 44-Jährige fordert eine Berufung.

Das Landgericht in Hechingen hat am Montag einen inzwischen 44-jährigen deutschen Staatsbürger aus einem Balinger Teilort zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Grund für die Strafe war ein Verkehrsdelikt im vergangenen Jahr. Gegen das ursprüngliche Urteil hatte der Mann Berufung eingelegt.

 

Der Angeklagte war am 6. Januar 2023 gegen 5 Uhr morgens in Balingen in der Langen Straße mit dem Auto unterwegs. Die Polizei war zivil in einem schwarzen Mercedes im Dienst.

Die Beamten entschlossen sich aufgrund der „zügigen“ Fahrweise des Fahrers und der Uhrzeit für eine Verkehrskontrolle. Der Fahrer reagierte jedoch nicht auf das Blaulicht, da er nach eigener Aussage die Kontrolle aufgrund des zivilen Fahrzeugs für einen Scherz hielt.

Der Polizei gelang es an einer roten Ampel, neben dem Fahrzeug des Angeklagten zu halten. Die Polizeibeamtin bat den Fahrer anzuhalten. Sie hatte offenbar eine Polizeikelle in der Hand, die der Fahrer aber erst nicht bemerkte. Dieser antwortete auf ihre Bitte: „Ich fahre nach Hause, sie können mir folgen.“

Im Auto hat es nach Alkohol gerochen

Die Polizei überholte den Mann nach der Kreuzung und schnitt ihm auf Höhe der Volksbankmesse den Weg ab. Der 44-Jährige händigte seinen Führerschein aus und bat die Polizisten, sich ebenfalls auszuweisen. Die Beamten hatten zwar Polizeiuniformen an, wiesen sich jedoch nicht aus. Da es in dem Auto des Kontrollierten nach Alkohol roch, forderten die Beamten ihn auf, einen Alkoholtest zu machen. Der Mann weigerte sich und bat die Polizisten erneut sich auszuweisen.

Der Polizeibeamte forderte den Deutschen daraufhin auf, aus seinem Auto auszusteigen und für eine Blutprobe mit zum Krankenhaus zu kommen. Auch dies wurde von dem Mann verweigert. Nach wiederholten Aufforderungen und Androhung von Zwang sahen sich die Polizisten gezwungen, den Mann aus dem Auto herauszuholen – dieser klammerte sich an seinem Lenkrad fest. Die Polizeibeamten holten den Mann zu zweit unter Anwendung eines Polizeigriffs aus dem stehenden Auto und legten ihm Handschellen an. Im Polizeiwagen hat er laut den Beamten einen umgänglichen Eindruck gemacht.

Für den Alkoholkonsum gab es keine Anzeige

Im Krankenhaus wehrte sich der 44-Jährige gegen eine Blutabnahme unter Zwang, so dass ein Polizeibeamter erneut eingreifen musste. Der Angeklagte hatte einen Mittelwert von 0,41 Promille. Er habe zu keiner Zeit die Polizei verbal oder körperlich angegriffen, sagt der Angeklagte selbst, was auch die Beamten bestätigten. Er habe lediglich passiven Widerstand geleistet, da die Polizisten sich nicht ausweisen hätten können.

Zu seiner Verteidigung erklärte der Angeklagte, er habe sich in der Situation nicht gerecht behandelt gefühlt und verwies auf die Ausweispflicht, welche sowohl Bürger als auch Beamte hätten.

Richter sieht keinen Grund zur Strafminderung

Dem Angeklagten wurde Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Der Richter erklärte, dass die Strafe sehr niedrig angesetzt sei und darum kein Anspruch auf Minderung bestände.

Die Geldstrafe hat der Angeklagte aufgrund seiner fehlenden Kooperation bekommen. Da die Beamten eine Polizeikelle, Uniformen und Dienstwaffen mit sich führten, hätte dem Angeklagten klar sein müssen, dass es sich wirklich um Polizeibeamte handelt, entschied der Richter.

Aufgrund der Beweislage wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen je 40 Euro in Ratenzahlungen verurteilt. Er hat das Recht, Revision zu beantragen.