Der Staatsanwalt forderte für zwei Ukrainer, die im Juni auf rumänische Arbeiter losgegangen sein sollen, die Höchststrafe. Die Kammer des Hechinger Landgerichts sah es anders.
Staatsanwalt Moritz Arold sah sich am Schluss des Prozesses bestätigt und blieb bei seiner Darstellung: Die beiden angeklagten Brüder fuhren seiner Überzeugung nach am 24. Juni mit hoher Geschwindigkeit und in Tötungsabsicht auf rumänische Arbeiter zu, die in einer Baugrube in Gauselfingen beschäftigt waren. Zwei der Männer hätten sich nur durch einen Hechtsprung retten können.
Anschließend seien die Ukrainer zurückgekehrt, um ihr Werk – bewaffnet mit einem Wagenheber und einem Klein-Feuerlöscher – zu vollenden. Die Bauarbeiter, körperlich überlegen und kampfsporterfahren, hätten sich jedoch erfolgreich zur Wehr setzen können.
In dem Verhalten der Brüder sah der Staatsanwalt Heimtücke gegenüber arglosen Opfern und einen festen Vorsatz: „Sie haben sich bewusst zu einer Tötung entschieden.“ Er beantragte zusammenfassend für beide Angeklagte lebenslange Haftstrafen.
Rechtsanwalt Armbruster stützte seine Verteidigung des älteren Angeklagten auf die Widersprüche, die sich in Bezug auf die Aussagen der Bauarbeiter ergaben: Bei der Polizei hatten sie das Geschehen an der Baustelle als hochdramatisch dargestellt. Vor Gericht relativierten sie ihre Schilderungen ganz erheblich.
Haftstrafen, aber nicht lebenslang
Die Brüder, sagte Armbruster, seien ganz offensichtlich mit gedrosselter Geschwindigkeit auf die Baugrube zugefahren. „Es bestand für die Leute keinerlei Gefahr.“ Und bei der nachfolgenden Prügelei seien die Ukrainer die Angegriffenen gewesen. „Ein klassischer Fall für einen Freispruch“, meinte der Verteidiger.
Christian Sieber, Anwalt des jüngeren Bruders, schloss sich diesen Darstellungen an. Auch er plädierte auf Freispruch. Wenn es trotzdem zu einer Verurteilung komme, müsse sein Mandant nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, da er zur Tatzeit noch keine 21 Jahre alt war.
Das Urteil, das der Vorsitzende Richter Schwarz nach einstündiger Beratungszeit verkündete, lautete auf Haftstrafen, jedoch nicht lebenslang und nicht wegen Mordversuchs, sondern im Falle des älteren Bruders auf ein Jahr und zehn Monate wegen gefährlicher Körperverletzung; im Fall des jüngeren auf ein Jahr und vier Monate ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung. Weiter wird der Wagen, mit dem die beiden auf die Bauarbeiter zusteuerten, eingezogen, und der Fahrer, der noch nie eine Fahrerlaubnis besaß, erhält Führerscheinsperre. Die Kosten des Verfahrens haben die Brüder zu bezahlen und sie bleiben weiterhin in Haft.
Im Vorfeld aufgebauscht
Der Prozess, begründete der Richter das Urteil, sei im Vorfeld aufgebauscht worden, wie selten zuvor ein anderen am Landgericht Hechingen. Grund: Die Schilderungen der Bauarbeiter bei der Polizei hätten dramatisch geklungen, man ging von Mordversuch aus. Während des Prozesses seien die Männer jedoch weit hinter ihre früheren Darstellungen zurückgetreten. Was stimmte nun?
Wie für die Kammer fest stand, waren die ersten Aussagen „überzeichnet“. Warum? Es herrschten schon vorab Spannungen zwischen den Rumänen und den Ukrainern, die sie ständig bei der Arbeit störten. Mehrfach hätten die Männer an dem Tag Traversen legen müssen, damit die Brüder, die den ganzen Tag herumfuhren, den Graben überqueren konnten. Deshalb seien Emotionen im Spiel gewesen. Ein weiterer Grund, das Geschehen an der Baugrube gegenüber der Polizei zu übertreiben, sei der gewesen, dass die Arbeiter den Ukrainern anschließend schwer zusetzten und ihnen Verletzungen zufügten. Da musste der Anlass entsprechend gravierend sein. Also dramatisierte man die Vorgeschichte.
Keine Chance auf Bewährung
Die wesentlichen Aussagen der zahlreichen Zeugen stimmen in den Augen des Gerichts darin überein, dass es keine zielgerichtete Schussfahrt auf die Bauarbeiter gab. Die Kammer geht auch davon aus, es sei einer der Arbeiter gewesen, der später an den Wagen des Duos herantrat und ins Innere griff. Daraufhin sei es zur Schlägerei gekommen – bei der die Brüder den Wagenheber und den Feuerlöscher als Waffen einsetzten.
Bewährung? Das kam für das Gericht nicht infrage. Die Brüder, die einer polizeibekannten Großfamilie angehören, gehen keiner geregelten Arbeit nach, beide sind vorbestraft. „Eine günstige Prognose ist nicht gegeben“, so der Vorsitzende. Jugendstrafrecht für den jüngeren der beiden? Auch das komme nicht infrage. Innerhalb seiner Kultur konnte der zur Tatzeit 20-Jährige als Erwachsener gelten.