Im Landgericht Hechingen endete der Prozess diesmal endgültig. Foto: Dunja Kuster

Ein 23-Jähriger soll Zeugen auf Russisch genötigt und beleidigt haben und geht gegen seinen Strafbefehl in Berufung – aber ohne Erfolg.

Außer Spesen nichts gewesen: Ein 23-Jähriger aus einer Albstädter Umlandgemeinde, der in Plochingen wohnt, hatte gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Sigmaringen Berufung eingelegt – und nahm sie nach längerer Verhandlung vor dem Hechinger Landgericht zurück.

 

Was genau sich am zweiten Weihnachtstag 2021 vor dem „Alfons X“ in der Sigmaringer Bahnhofstraße ereignet hat, bleibt unklar. Es war weder unmittelbar nach dem Vorfall noch in der Verhandlung vor dem Sigmaringer Amtsgericht, eindeutig zu klären. Unbestritten ist, dass zwei Gruppen, wohl hauptsächlich Russen oder Russlanddeutsche, erst im Club, dann auf der Straße aneinandergeraten waren.

Wer hat den jungen Mann niedergeschlagen?

Irgendwann weit nach Mitternacht lag ein junger Mann mit blutender Platzwunde am Kopf bewusstlos auf der Fahrbahn. Wer ihn niedergeschlagen hatte? Er wisse es nicht, versichert der Angeklagte. Er habe nach verbaler Auseinandersetzung den Club verlassen müssen, sei vor dem Eingang gestanden. Getrunken habe er nichts, er sei der Fahrer gewesen. Jemand habe den Notruf gewählt, der Notarzt sei gekommen, etwas später die Polizei. Letztere habe vor Ort jemanden vernommen – ohne Ergebnis, wie zwei Polizeibeamte im Zeugenstand erklären. Jener Zeuge, der heute in Ingolstadt lebt, erzählte vor Gericht, er habe damals seine Eltern in Sigmaringen besucht und sich mit ehemaligen Kollegen verabredet. Nach einem Konflikt im Lokal sei er mit seinen Freunden rausgeschickt worden.

Einvernahme am Tatort bleibt ohne Ergebnis

Draußen habe er einen „Klatscher“ gehört, dann sei dieser Mann auf der Straße gelegen. Gesehen habe er nichts. Als er von der Polizei vernommen wurde, habe jemand aus der anderen Gruppe auf Russisch gerufen: „Warum redest du dort mit der Polizei? Komm doch her!“ Worauf er gekontert habe: „Komm du doch her!“. Daraufhin sei der jetzt Angeklagte rübergekommen und habe ihn aufgefordert, die Angelegenheit „physisch“ zu klären.

Die Strafe hätte deutlich höher ausfallen können

Als der Richter einen weiteren Verhandlungstermin ansetzen wollte, um weitere Zeugen zu befragen – und der Staatsanwalt andeutet, dass die Strafe weitaus härter ausfallen könnte als die 15 Tagessätze à 50 Euro, beschloss der Angeklagte nach Absprache mit seiner Verteidigerin, die Berufung zurückzunehmen. „Sie sind glimpflich davongekommen im Vergleich zu dem, was im Raum hätte stehen können“, kommentierte Richter Schwarz.