Ein reichlich absurder Fall hat das Hechinger Landgericht beschäftigt.
Ist der Angeklagte, der bei seiner Verhaftung am 12. April 2023 auf dem Parkplatz des Dialysezentrums im früheren Hechinger Krankenhaus einen Polizeibeamten durch Tritte verletzte, tatsächlich ein „Reichsbürger“?
In den Akten der polizeilichen Ermittler wurde der Landwirt aus einer Tübinger Kreisgemeinde als solcher geführt, weil er wiederholt deutlich gemacht hatte, dass er sich um Beschlüsse und Weisungen der Gerichte nicht schert.
Letztlich stellte Richter
Albrecht Trick, der Vorsitzende der Kleinen Strafkammer, fest, dass sich der „Reichsbürger“-Verdacht nicht bestätigt habe. So richtig wisse man nicht, wer ihn „in diese Schublade gesteckt hat“, hielt er dem Angeklagten zugute. Viel mehr trifft wohl zu, was Staatsanwalt Moritz Arold in seinem Plädoyer feststellte: dass der Landwirt sich wie im „Prozess“ von Franz Kafka oder wie ein Michael Kohlhaas gefühlt habe. Heinrich von Kleists Titelheld Michael Kohlhaas gilt in der Literaturgeschichte als Paradebeispiel für den Konflikt zwischen individuellem Rechtsempfinden und staatlicher Ordnung. Sein Kampf um Gerechtigkeit verleitet ihn dazu, selbst das Gesetz zu brechen, fanatisch und gewalttätig zu werden. Vom „Kohlhaas-Syndrom“ spricht man deshalb, wenn Menschen sich in einen Rechtsstreit verbeißen, jedes Gefühl für Verhältnismäßigkeit verlieren und ihr eigenes Leben dadurch ruinieren.
Ein „nicht alltäglicher Fall“
Genau das scheint auf den Mann zuzutreffen, der in diesem „nicht alltäglichen Fall“ (so Richter Trick) in Hechingen vor Gericht stand. Seit vielen Jahren hat er sich in einen absurden Nachbarschaftsstreit verbissen. Der Landwirt hatte seinen Betrieb an ein Bio-Saatgutunternehmen verkauft und ein neues Unternehmen für Agrardienstleistungen gegründet. Aus höchst verworrenen Gründen war ein Streit darüber entbrannt, wer welche Flächen wie bewirtschaften darf und vor allem: Wer das Recht hat, EU-Subventionen zu beantragen.
Der kleine Bauer hat den Rechtsstreit offenbar in allen Instanzen verloren und das gerichtliche Verbot kassiert, gewisse Ackerflächen zu betreten. Weil er dieses Verbot ignorierte, brummte ihm das Oberlandesgericht 120 Tage Ordnungshaft auf. Diese Haft trat der Mann aber nicht an, weil er – so seine Darstellung – seine Geschwister bei der Pflege des schwerkranken Vaters nicht im Stich lassen wollte. Sein sturer Entschluss lautete: „Ich werde nicht gehen, bis sie mich holen.“ „Geholt“ wurde er dann an jenem verhängnisvollen 12. April 2023 von einem Einsatzkommando der Kriminalpolizei, das ihn an seinem Wohnort observierte und dann mit mehreren Fahrzeugen nach Hechingen verfolgte, wo dann auf dem Parkplatz des Dialysezentrums im früheren Krankenhaus der Zugriff stattfand.
Mit Traktor vor Polizei geflohen
Der hohe Aufwand, den die Ermittler betrieben, liegt in der Vorgeschichte begründet. 2022 hatte der Landwirt schon einmal einen Zusammenstoß mit der Staatsgewalt. Als die Polizei seinen Traktor anhalten wollte, bretterte er einfach davon. „Die Polizeibeamten mussten auf die Seite springen“, schilderte Richter Trick den Vorfall. Deshalb habe der Gerichtsvollzieher gewusst: „Es kann hoch hergehen, wenn man Sie verhaften will.“
Hoch her ging es dann auch hinter dem alten Krankenhaus. Die Beamten, die alle in Zivil auftraten, sich aber durch laute Befehle („Polizei! Steigen Sie aus!“) zu erkennen gaben, verwickelte der Gesuchte in ein wüstes Handgemenge, verletzte einen Polizisten mit Fußtritten und bekam selbst Faustschläge ins Gesicht ab. Bedroht fühlten sich die Vollstreckungsbeamten durch das mit aufheulendem Motor anrollende Fahrzeug, an dessen Steuer des Landwirts Schwester saß. Nach der mühsamen Verhaftung musste der Landwirt erst mit blutenden Kopfwunden ins Krankenhaus – und dann seine Ordnungshaft antreten.
300 Tage dauerte die Inhaftierung, weshalb Strafverteidiger Dr. Lars Hamm davon sprach, dass eine so lange Ordnungshaft infolge eines Zivilstreits „sehr nahe an Einmaligkeit in der Geschichte der Bundesrepublik“ liege. Der Nachbarschaftsstreit habe seinen Mandanten „mehrere Hunderttausend Euro“ gekostet. Und: Der Mann sei „in einer extremen Ausnahmesituation“ gewesen.
Seinem Plädoyer, die in erster Instanz verhängte einjährige Haftstrafe auf Bewährung für seinen Mandanten in eine Geldstrafe umzuwandeln, kam die Kleine Strafkammer nach. 150 Tagessätze wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung lautete das Urteil – wobei die Kammer berücksichtigte, dass der Polizeieinsatz „nicht optimal“ abgelaufen sei. Einen Teilerfolg in dem Berufungsverfahren erzielte auch die Schwester des Landwirts, deren halbjährige Bewährungsstrafe in eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen umgewandelt wurde. Der Fahrerin hielt die Kammer zugute, dass sie den VW Golf „nicht als gefährliche Waffe“ einsetzen wollte. Am tätlichen Widerstand gegen die Polizei habe sie sich aber beteiligt, weshalb sie nicht den von der Verteidigung geforderten Freispruch erhielt.
Von wegen falsche Polizisten
Nicht geglaubt hat das Gericht im Übrigen die Erzählung der Angeklagten, dass sie das in Zivil auftretende Verhaftungskommando für einen „Schlägertrupp“ der verfeindeten Nachbarin gehalten hätten. Eine Version, die Rechtsanwalt Thomas Hartmann mit Geschichten über „falsche Polizeibeamte“, die arglose Bürger überfielen, zu belegen versuchte. Unglaubwürdig, befand Richter Trick, „eine Schutzbehauptung“: „Sie wollten sich der Verhaftung entziehen, sonst gar nix.“