Waage der Justitia Foto: picture alliance / dpa/Britta Pedersen

Das Verfahren gegen eine Burladingerin, die unangemeldete „Corona-Spaziergänge“ organisiert hatte, wird erneut verhandelt.

Die Corona-Pandemie ist nun schon Jahre her und bei vielen Menschen schon wieder in Vergessenheit geraten. Am Landgericht in Hechingen rückt Covid-19 am Mittwoch noch mal in den Fokus.

Im Oktober 2023 wurde eine Burladingerin verurteilt, die Ende 2021 unangemeldete „Corona-Spaziergänge“ organisiert hatte. Deswegen muss sie 45 Tagessätze à 30 Euro bezahlen.

Zudem hatte sie mit dem Tragen des Davidsterns gegen das Impfen geworben. Vom Vorwurf der Volksverhetzung sah das Amtsgericht Hechingen vor gut einem halben Jahr jedoch ab. Das wollte der leitende Oberstaatsanwalt Jens Gruhl nicht hinnehmen und hatte dagegen Rechtsmittel eingelegt.

Fall wird erneut verhandelt

Aus diesem Grund wird der Fall wegen Abhaltens nicht angemeldeter Versammlungen am Mittwoch vor dem Landgericht Hechingen ab 9 Uhr erneut verhandelt.

Für Gruhl ist der Tatbestand der Volksverhetzung durch das Tragen des Davidstern gegeben. „Mit dieser Aktion wird meines Erachtens der Holocaust verharmlost“, sagte Gruhl damals unserer Redaktion.

Vor Gericht musste die Frau, weil sie den beiden Strafbefehlen – wegen der Organisation von nicht angemeldeten Kundgebungen gegen die sogenannte Corona-Diktatur und wegen Volksverhetzung – widersprochen hatte.

Sollte der Tatbestand der Volksverhetzung am Mittwoch doch noch zum Tragen kommen, droht der 49-jährigen Frau einer Erhöhung der bisherigen Strafe. Es könnte also noch teurer werden für die Frau aus Starzeln.