Einen Freispruch für den Einbruchdiebstahl und vier Monate Haft wegen Nötigung gab es für einen 45-Jährigen vor dem Landgericht Hechingen. (Archiv-Foto) Foto: Müller

Mit einem Freispruch in der Hauptsache ist der Prozess gegen einen 45-jährigen Rumänen zu Ende gegangen, dem die Hechinger Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, dass er die Ebinger Wohnung seines Arbeitgebers ausgeraubt habe. Die Beweislage war zu dünn.

Albstadt-Ebingen/Hechingen - Am Morgen des 7. Septembers 2020 war in die Ebinger Wohnung des 40-jährigen Unternehmers eingebrochen worden. Wenn man ihm glauben darf, dann war es ein gelungener Coup und die Beute beträchtlich: Armani-Uhr, Armani-Tasche, Armani-Anzug, dazu die über 1000 Euro teure Schweizer Uhr, ein Collier, Armbänder, Ringe, ein Brautkleid und 4000 Euro Bargeld – alles weg. Auch das Büro, das sich in der Wohnung befand, war ausgeplündert, mehrere Handys mit Kunden- und Bankdaten sowie zwei Autoschlüssel verschwunden.

Schwester will Angeklagten gesehen haben

Wer war’s? Auf der Rückseite des Doppelhauses befand sich eine Terrasse, die beide Doppelhaushälften miteinander verband. Schwester und Schwager des Geschädigten wohnen in der anderen Hälfte; die Schwester will unmittelbar nach der Tat dem Angeklagten, den sie als Mitarbeiter ihres Bruders kannte, in ihrem Treppenhaus begegnet sein und sogleich erkannt haben, was Sache war. "Warum beklaust Du uns?", habe Sie gerufen, und: "Gib zurück, was du genommen hast! Ich ruf die Polizei!" Der Dieb, der laut ihrer Aussage eine große schwarze Tasche und Handschuhe trug, dachte gar nicht daran, stehenzubleiben und irgendetwas zurückzugeben; vielmehr machte er sich aus dem Staub, ebenso wie ein zweiter Mann, den die Zeugin auf der Terrasse erblickte – mit letzter Sicherheit identifizieren konnte sie ihn nicht, weil sie ihn, anders als seinen Kumpan, nur von hinten erblickte. Der Schwiegervater ihres Bruders, der aus der anderen Haushälfte herbeigeeilt war, hatte auch nicht mehr gesehen; es blieb daher bei einem Verdacht.

Der Angeklagte bestritt alles: Zur Tatzeit, behauptete er, sei er in Rumänien bei seiner kranken Mutter gewesen. Ein hieb- und stichfestes rumänisches Alibi konnte er zwar nicht vorweisen, aber umgekehrt war auch die Staatsanwaltschaft nicht besonders gut munitioniert. Der zweite Tatverdächtige, dessen Rücken die beiden Zeugen gesehen haben wollen, war zwar als Zeuge geladen worden, aber nicht erschienen; seine bei einem Haftprüfungstermin gemachte Aussage, dass der Angeklagte in Rumänien ein Geständnis abgelegt habe, war erstens uneindeutig und zweitens nicht überprüfbar. Fingerabdrücke waren am Tatort nicht gefunden worden.

So blieb nur die Aussage der Zeugin. Die erschien zwar, trotz kleinerer Widersprüche und Abweichungen von der im Vorjahr protokollierten Vernehmung, nicht unglaubhaft, aber für eine Verurteilung reichte sie am Ende weder der Staatsanwältin noch dem Gericht aus, zumal sie von der Schwester des Geschädigten kam. Der übrigens seinerseits ein Glaubwürdigkeitshandicap hatte, vor allem aus Sicht der Verteidigung: Er soll den Angeklagten laut dessen Aussage beauftragt haben, Geldforderungen an Geschäftspartner den nötigen Nachdruck zu verleihen. Gegen ihn ist derzeit ein Verfahren wegen Erpressung anhängig; ein weiteres wurde eingestellt.

Viermonatige Haftstrafe wegen Nötigung wird verrechnet

Ganz ungeschoren kam der Angeklagte allerdings nicht davon. Er war im Dezember in Rumänien festgenommen und nach Deutschland überstellt worden; dort war er beim etatmäßigen Beratungsgespräch mit der Sozialarbeiterin der Justizvollzugsanstalt in Rage geraten und hatte, wie diese nach Rücksprache mit der Dolmetscherin zu Protokoll gab, Morddrohungen von sich gegeben. Die Dolmetscherin konnte sich in der Verhandlung nur noch daran erinnern, dass der Angeklagte im Falle, dass er nicht binnen vier Wochen entlassen werde, alles kurz und klein schlagen wollte; das Gericht hielt sich jedoch ans Protokoll der Sozialarbeiterin, die allerdings selbst nichts verstanden hatte, weil sie kein Rumänisch kann. Der Angeklagte wurde zu vier Monaten Haft wegen Nötigung verurteilt, die mit der Untersuchungshaft verrechnet werden. Der Mann ist jetzt also wieder auf freiem Fuß.