Der Anführer der Kretschmann-Demo beschränkte sich vor Gericht auf die Überprüfung des ursprünglichen Strafmaßes. Foto: Marschal (Archiv)

Der 53-jährige Anführer der Demo vor Kretschmanns Haus im Februar 2022 hat seine Beteiligung daran eingeräumt. Das Landgericht Hechingen änderte das ursprüngliche Urteil ab auf 80 Tagessätze à 200 Euro.

Der Berufungsprozess des 53-Jährigen vor dem Landgericht Hechingen stellte sich als ein kurzer heraus: Im Mai 2022 verurteilte ihn das Amtsgericht Sigmaringen wegen einer unangemeldeten Demonstration vor dem privaten Wohnhaus von Ministerpräsident Winfried Kretschmann in Laiz zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 250 Euro – insgesamt 30 000 Euro.

 

Dagegen legte der Mann Berufung ein, die vor dem Landgericht Hechingen verhandelt werden sollte. Nach der Verlesung des ursprünglichen Urteils regte einer der beiden Verteidiger ein Rechtsgespräch zur Verständigung an. Anschließend erklärte der Angeklagte durch seine Verteidiger, dass er seine Beteiligung an der Demo einräume und sich der Sachverhalt wie in der Anklageschrift beschrieben zugetragen habe.

Demo in Sozialen Medien angekündigt

Demnach hat sich der Mann aus Laiz am 13. Februar 2022 mit rund 55 weiteren Personen auf einem Parkplatz getroffen, um gemeinsam vor das Wohnhaus von Ministerpräsident Kretschmann zu ziehen. Sie wollten gegen die Corona-Politik des Landes demonstrieren.

Die Aktion sei über die Sozialen Medien besprochen und angekündigt worden – wurde aber vom Angeklagten nicht bei den Behörden angemeldet. Ursprünglich hatte der Laizer die Vorwürfe bestritten und behauptet, er sei beim Gassigehen mit seinen Hunden zufällig in die Demo geraten. Das geschulterte Holzkreuz begründete er damit, dass er auf dem Weg zum Friedhof gewesen sei.

Eine Aktion, die „nach hinten losgegangen ist“

Über seine Verteidiger ließ er nun wissen, dass er die Vorwürfe gegen ihn einräume und ihm sein Verhalten sehr leid tue. Er habe niemanden verängstigen wollen und das Verhalten entspreche nicht seiner Art. Möglichen Nachahmern rate er von solchen Aktionen ab.

„Meinem Mandanten ist bewusst, dass die Aktion nach hinten losgegangen ist“, sagte sein Verteidiger. Seine Rechtsmittel beschränkte der Angeklagte auf eine Überprüfung des Strafmaßes, sprich: des ursprünglichen Urteils des Amtsgerichts Sigmaringen.

„Die eigene Freiheit hat sich mittlerweile zum höchsten deutschen Gut entwickelt“, merkte der Richter in seiner Urteilsbegründung an. „Das funktioniert nur, wenn man die Interessen der anderen im Auge behält.“ Zum Beispiel die der Politiker, die auch Privatpersonen sind und als solche auch ein Schutz im Privaten zustehe.

Richter honoriert „kompetentes Geständnis“

Prinzipiell sei der Politiker vom Privatmenschen zu trennen – eine Grenze, die in der öffentlichen Wahrnehmung verschwimme, merkte der Richter an. Als Beispiel nannte er die zunehmenden Übergriffe auf Bürgermeister auch im Kleinen. Aktionen wie unangemeldete Demonstration vor Kretschmanns privatem Wohnhaus seien „massiv grenzüberschreitend“.

Er honorierte das „kompetente Geständnis“ des Angeklagten, seine Entschuldigung und den glaubhaften Eindruck, dass er nicht mehr so agieren werde. Dennoch kämen verschärfende Umstände hinzu, weswegen das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft nachkam und das ursprüngliche Urteil abänderte: Von 120 Tagessätzen à 250 Euro – insgesamt 30 000 Euro – runter auf 80 Tagessätze à 200 Euro, sprich 16 000 Euro. Die Verteidigung hatte 60 Tagessätze gefordert.