Auf ältere Menschen hatten es die Betrüger abgesehen, die sich am Telefon als Polizisten oder Staatsanwälte ausgaben Foto: picture alliance/dpa

Der Bundesgerichtshof hat jetzt ein Urteil des Hechinger Landgerichts bestätigt.

Sie gaben sich am Telefon als Polizeibeamte oder Staatsanwälte aus und jagten älteren Menschen Angst vor Einbrechern ein. In Wahrheit hatten sie es aber darauf abgesehen, ihre arglosen Opfer um ihr Hab und Gut zu bringen.

 

Ein Mitglied einer vielköpfigen kriminellen Gruppierung wurde im November 2024 in Rosenfeld auf frischer Tat ertappt und im Frühjahr 2025 in Hechingen vor Gericht gestellt. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts verurteilte den 24-jährigen Angeklagten aus Eningen u. A. (Kreis Reutlingen) am 28. Mai 2025 zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe.

Eine perfide Betrugsmasche

Überführt wurde der Mann wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in drei Fällen, davon in einem Fall versucht und in allen Fällen in Tateinheit mit Amtsanmaßung. Dazu kamen eine Reihe weiterer Delikte: gefährliche Körperverletzung in fünf tateinheitlichen Fällen, gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung und räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung. „Falsche Polizeibeamte“: Diese perfide Masche wendeten einzelne Mitglieder der Bande immer wieder an. Sie gaben sich am Telefon wahrheitswidrig als Ordnungshüter aus und behaupteten gegenüber den Senioren am anderen Ende der Leitung, dass eine gewalttätige Einbrecherbande im Begriff sei, bei ihnen einzubrechen. Eine alternative Geschichte lautete, dass Kriminelle in Zusammenarbeit mit Angestellten der jeweiligen Bank beabsichtigen würden, die Sparguthaben und Bankschließfächer der älteren Menschen zu plündern.

107.000 Euro erbeutet

Durch diese Täuschungsmasche überzeugten die Betrüger zwei ältere Menschen, Wertsachen und Bargeld im Wert von mehr als 107.000 Euro bereitzustellen und an den Angeklagten zu übergeben, der sich als verdeckter Ermittler der Polizei ausgab.

Insbesondere für eine 80-jährige Frau aus Balingen hatte die Masche gravierende Folgen. Als Zeugin hatte sie im Hechinger Prozess den Ablauf jenes Vorfalls geschildert, der sich im Oktober 2024 zugetragen hatte. Als sie nachmittags im Begriff war, das Haus zu verlassen, klingelte ihr Telefon. Am Apparat: ein angeblicher Polizist vom Polizeirevier Balingen. „Er hat gesagt, ich dürfe das Haus nicht verlassen, da es in der Nachbarschaft Einbrüche gegeben habe und jetzt verdeckte Ermittlungen durchgeführt würden“, erklärte sie vor Gericht. Später sei sie dann noch mit einem Mann verbunden worden, der sich als Staatsanwalt ausgab.

Nachdem sie auch ihm mitgeteilt hatte, auf dem Sprung zu sein, wurde der Anrufer deutlicher. „Nein, Sie bleiben hier. Sonst passiert Ihnen was“, habe dieser das ausgesprochene Verbot mit Nachdruck bekräftigt.

Gezielt nach Goldbarren gefragt

Dass der Mann gezielt nach Goldbarren fragte, machte die Frau nach eigenen Angaben misstrauisch. Über das Handy Angehörige zu informieren, sei jedoch nicht möglich gewesen. „Mein Handy lag in der Tasche, die ich schon im Auto hatte.“ Und auch auf der Straße habe sie niemanden erblickt, den sie hätte um Hilfe bitten können.

Gegenüber dem angeblichen Polizisten, der vorbeikam, um die Wertgegenstände an sich zu nehmen, habe sie zunächst mehrmals angegeben, den Code des Tresors nicht zu kennen.

„Er hat mir das allerdings nicht geglaubt“, erklärte die Frau. Stattdessen habe er sie mit den Worten „Wir schlagen Sie so zusammen, bis Ihnen der Code einfällt“ bedroht. „Da mir mein Leben lieb ist, habe ich die Türe dann geöffnet.“

Perlen aus Bora Bora

Im Tresor lagen Goldbarren, -münzen und zahlreiche sehr wertvolle Schmuckstücke, darunter Uhren teurer Luxusmarken, Perlen von der Südseeinsel Bora Bora und weitere besondere Stücke, die einst auf Weltreisen gekauft wurden oder liebgewonnene Geburtstagsgeschenke waren.

Für die Frau war der Vorfall sehr belastend. „Ich konnte nächtelang nicht mehr schlafen, und auch heute kommt mir das Ganze immer wieder in den Sinn. Es war einfach der Horror“, schilderte sie.

Versuch in Rosenfeld

Nur wenig später, im November 2024, drohte auch ein Mann aus dem Raum Rosenfeld Opfer derselben Betrügerbande zu werden. Er wurde ebenfalls unter dem Vorwand angerufen, dass in der Nachbarschaft Einbrecher zugange seien. Und auch ihm teilten die angeblichen Gesetzeshüter telefonisch mit, „dass ich in Gefahr sei und dass Justizbeamte mein Haus beobachten“.

Die Frage, ob er einen Tresor besitze, verneinte der 82-Jährige. Stattdessen gab er an, sein Geld in einem Bankschließfach aufzubewahren. „Mir wurde gesagt, dass ich schnell zur Bank fahren und mein Geld abholen solle. Denn dort gebe es einen ,Maulwurf‘, der es darauf abgesehen habe.“

Doch dann bricht der Krug

Den Rosenfelder beschlichen daraufhin Zweifel. „Ich habe das Ganze nicht so richtig geglaubt“, erklärte er. Ins Auto setzte er sich allerdings doch – machte auf dem Weg zur Bank jedoch Halt beim örtlichen Polizeiposten, wo er die Situation schilderte.

Und so schnappte die Falle schließlich zu. Die echten Beamten überraschten den Täter, als er das Bargeld abholen wollte, an der Haustüre und konnten ihn nach einem Fluchtversuch dingfest machen.

Nachdem der Angeklagte Revision gegen das Urteil des Hechinger Landgerichts eingelegt hatte, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit Beschluss vom 7. Januar 2026 die Revision als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Der Betrüger muss für acht Jahre ins Gefängnis.