Seit August 2024 sitzt ein 67-jährige Italiener wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Untersuchungshaft. Jetzt hat die Hauptverhandlung vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Hechingen begonnen.
Sie nannte ihn liebevoll „Nonno“. Das heißt „Opa“. Er hatte ein Vertrauensverhältnis zu dem damals fünfjährigen Mädchen aufgebaut – und hatte das Kind über gut zwei Jahre wiederholt sexuell missbraucht.
Den Mann in dunklem Hoodie und beigefarbener Hose, der von den Vollzugsbeamten in den Sitzungssaal geführt wird und zwischen seinem Verteidiger und der Dolmetscherin Platz nimmt, könnte man auf den ersten Blick für einen ganz normalen Opa halten. Er ist verheiratet, hat bis zu seiner Festnahme gearbeitet. Er antwortet bereitwillig, wenn er gefragt wird. Die Frage, die vorerst unbeantwortet bleibt: Wie konnte es dazu kommen, dass er sich immer wieder an dem Kind vergriffen hat?
Beschuldigter laut Gutachter „voll steuerungsfähig“
Der Vorsitzende Richter, Vizepräsident des Landgerichts Volker Schwarz, verweist auf den psychiatrischen Gutachter, Professor Alex Theodor Gogolkiewicz, der den Beschuldigten als „voll steuerungsfähig“ bezeichnet habe – mit dem Hinweis, dass möglicherweise Pädophilie vorliege.
Der Anklageschrift, die die Vertreterin der Staatsanwaltschaft verliest, ist zu entnehmen, dass der Sohn des Beschuldigten eine Beziehung mit einer Frau eingegangen war, die bereits eine kleine Tochter hatte. An dieser habe der vermeintliche „Opa“ wiederholt sexuelle Handlungen vollzogen – bis hin zum Beischlaf, „obwohl er wusste, dass es strafbar war“.
Insgesamt sieben „selbstständige sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren“ sind in der Anklageschrift ausführlich beschrieben – bis hin zu dem Punkt, an dem das Mädchen vor Schmerzen schreit: „No, no, nonno!“
Freiheitsstrafe von drei Jahren steht im Raum
Weil der Gutachter am ersten Verhandlungstag wegen eines anderen Termins nicht da ist, muss der Beschuldigte auch noch keine Angaben zur Person und zur Sache machen. Diese wären nämlich, so der Vorsitzende Richter, für das abschließende Gutachten wichtig. Die Verhandlung ist daher nach einer knappen halben Stunde bereits beendet, und der Vorsitzende empfiehlt dem Angeklagten, sich bis zum nächsten Verhandlungstermin mit seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Axel Kästle, und mit dem psychiatrischen Gutachter zu beraten.
Die Verhandlung wird am Montag, 10. März, um 9 Uhr fortgesetzt. Eine Freiheitsstrafe von drei Jahren steht im Raum.