Die römische Göttin Justitia ist bis heute ein Symbol für Gerechtigkeit. Foto: Blickfang - stock.adobe.com

Ein 64-Jähriger aus Bitz wird wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt – zur Bewährung. Das Landgericht bestätigt das Urteil des Albstädter Amtsgerichts

Der gelernte Bankkaufmann und studierte Agraringenieur, seinen Angaben zufolge auch Priester und Erzbischof des „Rosenkranz-Ordens“, bezeichnet sich vor der Kleinen Strafkammer des Hechinger Landgerichts als Vertreter einer „Kaste von kämpfenden Priestern“, inszeniert sich in einem Internet-Video im weißen Umhang der Tempelritter martialisch im Gegenlicht, was ihm etwas wie einen Heiligenschein verleiht. Er hält ein zweischneidiges Schwert aus Toledo-Stahl in Händen, in das der Wahlspruch der Templer aus Psalm 115 eingraviert ist: „Non nobis, Domine, non nobis, sed nomini tuo da gloriam!“ („Nicht uns, Herr, nicht uns, sondern deinem Namen gebührt Ehre!“) Er zeigt auch einen Krummdolch und eine Pistole und sagt, dass man nicht ans Kreuz gehen müsse, sondern sich wehren dürfe. Palästinenser seien Messerstecher, lernten das von Kind auf. Und die Opfer – die seien stets „urdeutsche Einwohner“.

 

Krummdolch nur „zu Theaterzwecken“

Sein Vater, sagt er in seiner Erklärung, habe das Video bereits 2020 „in familiärem Kreis“ aufgezeichnet. Die Pistole, für die er einen Kleinen Waffenschein habe, das Schwert und den Krummdolch habe er nur „zu Theaterzwecken“ verwendet. Er sei in der Filmbranche tätig.

Im besagten Video habe er versucht, den Film „Golden Age“ von Beat Oswald „mit einem postapokalyptischen Drehbuch weiterzuschreiben“. Das Problem: „Digitale Fetzen haben es ins Internet geschafft.“ Insgesamt habe es 87000 Benutzer auf seinem Blog gegeben, „alle aus dem Gazprom-Umfeld“. Er selbst habe keinen Zugriff mehr gehabt. „Es war nicht meine Absicht, volksverhetzende Memes zu veröffentlichen“, beteuert er. Die digitalen Inhalte seien „aus dem Kontext gerissen“ worden.

„Rosenkranz ist unser Siegeskranz“

Aber er halte es als „Neu-Templer“ für legitim, „die Macht durch das zweischneidige feurige Schwert des Wortes Gottes einzusetzen“. Jedermann müsse „unsere Legacy“ respektieren: „Der Rosenkranz ist unser Siegeskranz.“ Dabei sei er keineswegs gegen Migranten, versichert er. Manch einem habe er dabei geholfen, in Deutschland zu bleiben.

Als der Vorsitzende Richter wissen möchte, was es mit den Firmen und Titeln auf sich habe, weil die Bezeichnungen nirgendwo vermerkt seien, sagt der Beschuldigte nur: „Kein Kommentar.“ Das Argument des Verteidigers, dass von Volksverhetzung keine Rede sein könne, es lediglich um Meinungsfreiheit gehe und sein Mandant freizusprechen sei, nützt nichts. Genauso wenig wie der Hinweis, dass ähnliche Äußerungen von einigen Parteien aktuell im Wahlkampf, zu hören seien.

Der Sachverhalt steht fest

Die Staatsanwältin bringt es auf den Punkt: Es gehe nicht darum, welcher Szene der Angeklagte angehöre. Der Sachverhalt stehe fest: Wenn es darum gehe, den öffentlichen Frieden für andere zu stören, sei es Volksverhetzung. „Sie treten als Prediger auf“, sagt sie, „der Waffen zeigt und dazu aufruft, sie notfalls einzusetzen, und sie sprechen von einer Heimatfront.“ Sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung seien gerechtfertigt.

Das meint auch das Gericht: Die Berufung gegen das Urteil des Albstädter Amtsgerichts wird kostenpflichtig verworfen. Der Inhalt des Videos sei „aus unserer Sicht volksverhetzend“, sagt der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Zugewanderte, vor allem Palästinenser, würden darin pauschal als „Messerstecher“ bezeichnet. Der Inhalt sei „zutiefst pseudoreligiös“ und habe „nichts mit der Friedensbotschaft zu tun“.