Ein 64-Jähriger aus Bitz wird wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt – zur Bewährung. Das Landgericht bestätigt das Urteil des Albstädter Amtsgerichts
Der gelernte Bankkaufmann und studierte Agraringenieur, seinen Angaben zufolge auch Priester und Erzbischof des „Rosenkranz-Ordens“, bezeichnet sich vor der Kleinen Strafkammer des Hechinger Landgerichts als Vertreter einer „Kaste von kämpfenden Priestern“, inszeniert sich in einem Internet-Video im weißen Umhang der Tempelritter martialisch im Gegenlicht, was ihm etwas wie einen Heiligenschein verleiht. Er hält ein zweischneidiges Schwert aus Toledo-Stahl in Händen, in das der Wahlspruch der Templer aus Psalm 115 eingraviert ist: „Non nobis, Domine, non nobis, sed nomini tuo da gloriam!“ („Nicht uns, Herr, nicht uns, sondern deinem Namen gebührt Ehre!“) Er zeigt auch einen Krummdolch und eine Pistole und sagt, dass man nicht ans Kreuz gehen müsse, sondern sich wehren dürfe. Palästinenser seien Messerstecher, lernten das von Kind auf. Und die Opfer – die seien stets „urdeutsche Einwohner“.