Im Fall des toten Babys kommt es nun zum Prozess vor dem Landgericht Hechingen. Foto: Benjamin Roth

Nachdem die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat, kommt es ab diesem Dienstag im Fall des toten Babys in Albstadt zum Prozess vor dem Landgericht Hechingen.

Ende März dieses Jahres sorgte der Fund eines toten Babys in Albstadt für Entsetzen und Fassungslosigkeit. Mitte Juni hat die Staatsanwaltschaft Hechingen wegen des Verdachts des Totschlags gegen eine 35-jährige Anklage erhoben. In dieser Woche kommt es zum Prozess vor dem Landgericht.

 

Auftakt vor dem Schwurgericht ist am Dienstag, 16. September, um 9 Uhr. Weitere Termine sind am 22. sowie am 29. September geplant.

Sollte alles ablaufen wie geplant, kann es am Montag, 6. Oktober zum Urteilsspruch kommen.

Drei Berufsrichter und zwei Schöffen im Einsatz

Für den Prozess sind drei Berufsrichter sowie zwei Schöffen vorgesehen. Eine solche Besetzung schreibt die Gesetzeslage vor, wenn es um ein Tötungsdelikt geht und dementsprechend hohe Strafen ausgesprochen werden können.

Nach aktuellem Stand werden an den ersten beiden Prozesstagen jeweils zehn Zeugen verhört. Dazu kommen zwei Sachverständige, die ebenfalls angehört werden. Die Beschuldigte sitzt seit ihrer Festnahme in U-Haft und wartet auf ihren Prozess.

In der Nacht zum Sonntag, 30. März, wurde in einem Mehrfamilienhaus in Albstadt ein totes Neugeborenes aufgefunden. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hechingen war die Angeschuldigte schwanger.

Sie habe die Schwangerschaft vor ihrem Umfeld geheim gehalten. Am Abend des 29. März soll sie schließlich heimlich und von ihrem Lebensgefährten unbemerkt ein Kind im Badezimmer der gemeinsamen Wohnung zur Welt gebracht haben.

Neugeborenes starb an den Folgen eines ausgedehnten Gehirnödems

Der Angeschuldigten wird nun vorgeworfen, das Neugeborene im Anschluss an die Geburt zusammen mit verschmutzten Kleidungsstücken in die Waschmaschine gelegt und die Trommel geschlossen zu haben.

Dabei habe es die Angeschuldigte zumindest für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen, dass ihr Lebensgefährte die Waschmaschine später anstellen würde, ohne das Neugeborene zu entdecken, und dass dieses dadurch in der Waschmaschine zu Tode kommen würde, hieß es damals in einer Mitteilung der Anklage.

Nachdem die Angeschuldigte aufgrund zunächst unklarer Gesundheitsbeschwerden in eine Klinik verbracht worden war, stellte der Lebensgefährte der Angeschuldigten laut Staatsanwaltschaft in Unkenntnis der vorherigen Geburt die Waschmaschine an. Er habe keine Kenntnis davon gehabt, dass sich das Neugeborene in der Waschmaschine befand. Infolgedessen habe das Neugeborene ein schweres Schädeltrauma erlitten.

Nach dem Ergebnis der durchgeführten Obduktion verstarb das Neugeborene an den Folgen eines ausgedehnten Gehirnödems, wobei auch ein Sauerstoffmangel in der Trommel den Tod des Neugeborenen mitverursacht haben könnte.