Vor dem Landgericht Freiburg ging es um schockierende Vorwürfe. Foto: Ralf Deckert

Einer 49-Jährigen wird vorgeworfen, am sexuellen Missbrauch ihrer eigenen Tochter beteiligt gewesen zu sein: So hat sie reagiert beim Prozessauftakt.

Vor dem Freiburger Landgericht hat am Donnerstag der Strafprozess gegen eine geschiedene 49 Jahre alte dreifache Mutter begonnen. Der Frau wird vorgeworfen, im Dezember 2016 den sexuellen Missbrauch ihrer 1993 geborenen, geistig behinderten Tochter ermöglicht und gefilmt zu haben.

Der eigentliche Täter in dem Fall ist mittlerweile tot. Er verbüßte zuletzt eine mehrjährige Haftstrafe wegen verschiedener Delikte, darunter auch dem Missbrauch der behinderten jungen Frau. Die 49-Jährige kündigte zu Beginn des Verfahrens ein Teilgeständnis an. Ihr sei daran gelegen, den Fall abschließen zu können, so Verteidiger Sebastian Kaiser.

„Ich schadete meiner Tochter massiv“

In einer Erklärung seiner Mandantin hieß es dann, dass sie bei zwei der drei gefilmten Aufnahmen des angeblichen Missbrauchs im Raum dabei gewesen sei. Auf diesen Videos sei aber kein Missbrauch eindeutig zu erkennen gewesen. Bei der dritten Aufnahme, auf der der Übergriff auch eindeutig zu sehen sei, sei sie aber nicht dabei gewesen. „Ich schadete meiner Tochter massiv“, so die angeklagte Frau in der schriftlichen Erklärung.

Ihre Eltern seien geschieden, und ihre Mutter sei derzeit die Betreuerin ihrer Tochter, mit der sie aber selbst auch nach wie vor ein gutes Verhältnis habe, was die Mutter als Zeugin auch bestätigte. Die Tochter sei das älteste ihrer drei Kinder von einem gewalttätigen, tyrannischen Ehemann, vor dem sie 2009 ins Frauenhaus geflohen sei.

Zu der Tat vor knapp sieben Jahren kam es laut Anklage bei einem Besuch von Mutter und Tochter bei einem befreundeten Ehepaar in Riegel (Kreis Emmendingen). Damals habe der Verdacht im Raum gestanden, dass die behinderte junge Frau von ihrem Großvater väterlicherseits missbraucht worden sei.

Ein Bekannter „untersucht“ das Mädchen

Der Bekannte der Angeklagten habe dann in angetrunkenem Zustand angeboten, die Tochter „zu untersuchen“, um ihre Jungfräulichkeit festzustellen. Er arbeite dabei im Auftrag der Ermittlungsbehörden, log der Täter. Mehrfach soll der Mann dann die junge Frau, teilweise in einem abgedunkelten „Behandlungszimmer“, mit den Fingern vergewaltigt haben.

Die Mutter und der Mann sollen die junge Frau während der Tat beschwichtigt haben, dass die „Untersuchung“ nötig sei, so Staatsanwalt Thomas Ganser. Außerdem, so die Anklage, habe die Mutter die Tat mit dem Smartphone gefilmt. Sie habe sich durch den Täter bedroht und unter Druck gesetzt gefühlt, so die Angeklagte. Er habe gedroht, dass ihr Ex-Mann von seinen „Ermittlungen“ erfahren werde. Vor diesem hab sie heute noch panische Angst.

Ein Urteil wird kommende Woche erwartet

Später habe er ihre geistig behinderte Tochter auf Facebook „gestalkt“, bis sich sich die junge Frau schließlich ihrer Oma offenbart habe. Erklärbar sei ihr eigenes Verhalten im Grunde nicht, erklärte die Angeklagte. „Ich habe diese sogenannten Untersuchungen billigend in Kauf genommen“, hieß es dazu in der Verhandlung.

Kommende Woche soll ein Urteil ergehen. In einem Erörterungsgespräch der Prozessbeteiligten wurde bereits zugestimmt, dass die geständige Frau mit einer Bewährungsstrafe davonkommen wird und der Prozess abgekürzt werden kann.