Vor dem Landgericht in Freiburg muss sich der mutmaßliche Täter einer Schießerei in einer Bar in Weil am Rhein nun verantworten. Foto: Ralf Deckert

Die Schießerei in einer Bar in Weil am Rhein geht im Herbst wie durch ein Wunder glimpflich aus. Das Verfahren ist nun vor dem Landgericht in Freiburg gestartet.

Ende September waren in einer Bar in Weil am Rhein Schüsse gefallen. Der Täter war zunächst auf der Flucht, ging der Polizei aber etwa einen Monat später bei einer Verkehrskontrolle ins Netz. Am Dienstag hat nun der Prozess vor dem Landgericht Freiburg begonnen. Die Bilder der Überwachungskamera nach der Schießerei in einer Bar in Weil am Rhein im September zeigen vier Perspektiven auf ein Tatgeschehen, die allesamt aus einem Thriller von Quentin Tarantino stammen könnten.

 

Dass niemand bei dem, was da gefilmt wurde, verletzt oder gar getötet wurde, grenzt an ein Wunder. Der Mann, der für den Vorfall in einer Bar in der Innenstadt in Weil am Rhein verantwortlich sein soll, muss sich nun vor dem Freiburger Landgericht verantworten.

Nur wenig ist bekannt über den hageren 33-Jährigen aus Ostanatolien mit den stechenden, schwarzen Augen. Über sich und die Tatvorwürfe schweigt er. Die dürftigen Details über seine Vita stammen aus dem einzigen Untersuchungsgespräch mit dem Sachverständigen Lorenz Wüsthof-Johnson von der Psychiatrie in Emmendingen (Kreis Emmendingen). Demnach stammt Agit Y. (Name geändert) aus der Stadt Tunceli, ist kurdischer Alevit und als solcher in der Türkei politisch verfolgt worden.

Wie lange er die Schule besucht hat, weiß er angeblich nicht mehr, einen Beruf hat er nie gelernt. Angeblich gibt es eine Ehefrau in der Türkei. 2024 ist er als Asylsuchender nach Baden-Württemberg gekommen.

Über Konflikte habe der Mann bei der Exploration nicht reden wollen. Es sei aber klar geworden, dass er ein starkes Mittel („Lyrica“) gegen Angstzustände genommen habe, von dem man abhängig werden kann, so der Gutachter. Agit Y. trinke seit seiner Jugend Alkohol, eine Abhängigkeit habe er aber vehement bestritten.

Dass Alkohol eine Rolle im Leben des Angeklagten spielt, belegt indes die Tat, die ihm vorgeworfen wird und von der es eindeutige Überwachungsvideos gibt. Darin ist zu sehen, wie Agit Y. Ende September 2025 in Weil in einer Cocktail- und Raucherbar in der Innenstadt sich von seinem Platz erhebt, eine Schusswaffe zückt und mehrere Schüsse abgibt.

Video: Gäste bringen sich in wilder Panik in Sicherheit

Die Bar ist mit zehn bis 15 Personen gut besucht zu dieser Zeit; man sieht im Video, wie die Gäste sich in wilder Panik in Sicherheit bringen. Der Barkeeper, dem die Schüsse offenbar gegolten haben, versteckt sich hinter dem Tresen.

Zwei Kugeln beschädigen die Bar, eine dritte prallt ab und landet in der Zimmerdecke, weitere Treffer beschädigen eine Eismaschine und einen Kühlschrank. Eine sechste Kugel durchschlägt ein Sofa und ein Fenster nach draußen. Es grenzt an ein Wunder, dass bei dem Vorfall niemand verletzt oder getötet wurde.

Ein Begleiter des Angeklagten hatte sich dem Schützen in den Arm geworfen, bevor beide das Etablissement fluchtartig verließen. Agit Y. wurde seither per internationalem Haftbefehl gesucht und ging der Polizei ein paar Wochen nach der Tat in Tschechien bei einer Routinekontrolle ins Netz. Seither sitzt er in U-Haft.

Auslöser für die Tat in Weil am Rhein war offenbar eine Auseinandersetzung mit dem Barkeeper, einem 24 Jahre alten Schweizer, der heute noch in dem Betrieb in Weil arbeitet. Man habe schon gemerkt, dass der Angeklagte angetrunken war, berichtet der junge Mann im Zeugenstand.

Mit Beleidigungen fing es an

Erst sei alles „ganz normal“ gewesen, dann sei der 33-Jährige beleidigend geworden („Hurensohn“, „ich fxxxe euch“), weil der Mann an der Bar ihm auf Verlangen keinen Apfel, sondern lediglich eine Orange geben konnte. Zweimal vor den Schüssen habe Agit Y. zusammen mit seinem Begleiter die Bar verlassen und sei wieder zurückgekommen. Beim dritten Mal habe der angetrunkene Gast ihn als „Lan“ („Alter“) beleidigt, was im Türkischen als ausgesprochen respektlos gilt.

Er habe sich diese Art von Ton verbeten, so der Zeuge. Und da habe Y. die Waffe gezückt. „Ich habe das erst nicht realisiert“, so der 24-Jährige auf Nachfrage von Richter Arne Wiemann. „Ich dachte, das ist wie in einem Traum.

Dem Barkeeper geht Erlebtes bis heute nach

Mir ist klar: Wenn sein Kollege nicht eingegriffen hätte, hätte die erste Kugel mich getroffen, ich habe seinen Blick gesehen“, so der junge Barkeeper, dem das Erlebte bis heute nachgeht.

„Ich hatte nicht einmal Angst. Ich dachte nur: Hoffentlich geht es allen gut.“ Den Schock habe er verarbeitet, so der Zeuge weiter. Auch wenn die Schüsse „wie ein Déjà-vu“ gewesen seien für ihn, da er einst seinen Vater durch Suizid mit einer Schusswaffe verloren habe.

Sechs weitere Verhandlungstermine

Für den Prozess gegen Agit Y. sind in den kommenden vier Wochen noch sechs weitere Verhandlungstermine angesetzt. Dabei wird es unter anderem um die juristisch wichtige Frage gehen, ob er den Schusswaffengebrauch selbst abgebrochen hat oder ob das eher mit dem Eingreifen seines Begleiters zu tun hatte.

Außerdem geht es um die Frage der Schuldfähigkeit. Für seine halbautomatische Pistole hatte der Angeklagte keinen Waffenschein. Nach ihm wurde unter anderem wegen illegalen Waffenbesitzes bereits vor der Tat in Weil am Rhein in Nordbaden gefahndet.

In Italien wurde er wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsrecht gesucht. Staatsanwalt Jürgen Schäfer wirft dem Angeklagten neben dem illegalen Waffenbesitz versuchten Mord vor. Der Strafrahmen dafür reicht in Deutschland bis hin zu einer lebenslangen Haftstrafe.