Ein 45-Jähriger muss sich wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht verantworten Foto: dpa

Ein 45-Jähriger soll sich über einen Zeitraum von zehn Jahren an fünf Mädchen vergangen haben, wohl wissend, dass sie noch Kinder waren. Jetzt muss er sich vor der Jugendkammer des Landgerichts wegen sexueller Nötigung, sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung von Kindern verantworten. Und das in 84 Fällen.

Stuttgart - Als die Anklage verlesen wird, bricht eine der Nebenklägerinnen in Tränen aus. Was die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vorwirft, ist auch nur schwer verdaulich. Ein 45-Jähriger soll sich über einen Zeitraum von zehn Jahren an fünf Mädchen vergangen haben, wohl wissend, dass sie noch Kinder waren. Jetzt muss er sich vor der Jugendkammer des Landgerichts wegen sexueller Nötigung, sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung von Kindern verantworten. Und das in 84 Fällen. Der Prozess hat am Dienstag begonnen.

Der gelernte Schweißer hatte einige Jahre auf einem Campingplatz auf der Schwäbischen Alb gelebt. Dort lernte er ein acht Jahre altes Mädchen kennen, das er in seinem Wohnwagen Videospiele spielen ließ. Zwischen Januar 2003 und August 2004 soll er sich zweimal an dem Kind vergangen haben, als es bei ihm im Wohnwagen zu Besuch war. Ebenfalls im Jahr 2004 lernte er auf dem Campingplatz eine Frau kennen, zu der er nach Weilimdorf zog. Im November des selben Jahres heirateten die beiden. Sie brachte einen Sohn und eine Tochter in die Ehe mit, 2005 kam der gemeinsame Sohn zur Welt.

Zwischen Sommer 2004 und Februar 2005 hat sich der Beschuldigte laut Anklage an der damals achtjährigen Tochter seiner Ehefrau und einem ebenso jungen Mädchen vergangen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, sich seine Opfer mit Schlägen gefügig gemacht zu haben, wenn sich diese gegen die perversen Praktiken wehrten.

In mindestens 30 Fällen sollen außerdem zwei Freundinnen seines Sohnes zu Opfern geworden sein. Von 2011 bis 2013 übernachteten die beiden Mädchen öfters bei dem Mann in Weilimdorf oder zusammen mit ihm und seinem Sohn bei einem Bekannten des Beschuldigten. Nachts soll sich der Angeklagte an den Mädchen vergangen und sie in eigens gekaufte Reizwäsche gekleidet haben. Bei den Sexspielen ließ er sich von einem der Mädchen befriedigen, während das andere zuschauen musste. Der langjährige Freund des 45-Jährigen sagt vor Gericht aus, von alldem nichts mitbekommen zu haben. Er macht sich selbst Vorwürfe, die ihm schwer zu schaffen machen. Die Vorsitzende Richterin Sina Rieberg muss die Sitzung unterbrechen, damit sich der emotional aufgewühlte Zeuge wieder beruhigen kann.

Auch der Angeklagte wirkt sehr nervös. Er kann Zeiträume nicht richtig einschätzen, vergisst Abschnitte aus seinem Leben und widerspricht vorher gemachten Aussagen. Bei seiner Geburt sei es zu Komplikationen gekommen, berichtet er. Er habe zu wenig Sauerstoff bekommen, sagt er. Im Alter von drei Jahren habe er laufen gelernt, ein Jahr später sprechen. Ein Gutachter soll klären, ob der Beschuldigte voll schuldfähig ist. Im Falle einer Verurteilung könnte er in eine psychologische Einrichtung verwiesen werden. Die Verhandlung wird fortgesetzt.