Für das Landesgartenschaugelände auf dem ehemaligen ENRW-Areal werden die planerischen Voraussetzungen geschaffen. Foto: Kevin Kummer

Vom Quartiersparkplatz bis zur Gastronomie: UBV-Ausschuss geht bei der Planung für das Landesgartenschaugelände in Rottweil den nächsten Schritt.

Stück für Stück geht es weiter mit der Planung für die Landesgartenschau. Nun wurde in der jüngsten Sitzung des Umwelt-, Bau- und Verkehrsausschusses der die planungsrechtliche Grundlage für das Herzstück der Landesgartenschau geschaffen: Das ehemalige ENRW-Gelände sowie die das Wegenetz und die Grünflächen entlang der Straße in der Au bis zum Schützenhaus und dem dortigen Parkplatz.

 

Der Bebauungsplan schafft die Voraussetzung dafür, dass die verschiedenen Bereiche in dem überplanten Gebiet umgenutzt oder umgebaut werden können. Heißt: es wird ein neues Wegenetz geplant, ein Panoramaweg soll entstehen. Ebenso Spiel und Aufenthaltsflächen entlang der bestehenden Straße.

Im Norden – Au auswärts vor der Schindelbrücke rechter Hand – ist ein Quartiersparkplatz geplant, der zum einen Stellflächen für die Anwohner, aber auch für Besucher des Naherholungsgebiets und der neuen Nutzung des ENRW-Geländes zur Verfügung steht.

Parkplatz verplant

Allerdings, so ist auf Nachfrage von Elke Reichenbach (SPD+FFR) zu erfahren, steht der Parkplatz während der Landesgartenschau nicht als solcher zur Verfügung. „Das ist nicht als offizielle Parkierung für Besucher gedacht, sondern eher als Kommissionierungsfläche“, erklärte Bürgermeisterin Ines Gaehn.

Im Süden dann werden die Gebäude der ENRW umgenutzt. Das ehemalige Betriebsgebäude des Energieversorgers wird erhalten und umgebaut. Dort soll eine innovative Nutzung – ein Science Center – entstehen. Eine mögliche Aufstockung des Gebäudes wird gleich mitgedacht. Im früheren Verwaltungsbau plant die Stadt mit einem Gastrobetrieb. Geplant sind hier der Bau einer Terrasse, Freisitzflächen zum Neckar und weitere Plätze, die zum Verweilen einladen sollen. Ergänzt werden soll das Ganze mit einer kleinteiligen Gewerbenutzung und Wohnungen.

Streuobstwiese wird geschützt

Und natürlich geht es vorrangig auch um die Grünflächen, die gemäß des Rahmenplans der Landesgartenschau neu- und umgeplant aber auch erhalten werden. Wie etwa die Streuobstwiese, bei der die Fachplanerin bekräftigte: „Was wir tangieren wird entsprechend geschützt.“

Insgesamt umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplans „ehemaliges ENRW-Gelände“ 20 716 Quadratmeter. Die nördlich des ENRW-Geländes anlandende Landesgartenschubrücke hat einen eigenen Bebauungsplan. Ebenso die Schindelbrücke und das Gebiet beim ehemaligen Gaswerk.

Muss es Asphalt sein?

Ralf Banholzer (CDU) erkundigte sich nach der Oberfläche der geplanten Radwege. Auch, wenn man sich hätte andere Beläge vorstellen können, so Gaehn, sei Asphalt zwingend notwendig.

Der Fördermittelgeber wolle das so. Schließlich sollen die Radwege eine Weile halten und auch nach der Landesgartenschau noch lange nutzbar sein, wie auch alles weitere Neugeschaffene auf und entlang des Landesgartenschaugeländes.